Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I in Kraft
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilte mit (gekürzt):
"Angehende Lehrkräfte werden frühzeitiger auf Anforderungen der Inklusion, Berufsorientierung und Integration vorbereitet"
MÜNCHEN. Zum 1. Oktober tritt die neue Lehramtsprüfungsordnung I für Bayern in Kraft. Diese regelt die erste Phase der Ausbildung angehender Lehrkräfte an den Universitäten. An die erste Phase schließt sich das Referendariat an. Beide werden jeweils mit einem Staatsexamen abgeschlossen.
Wichtige Neuerungen der Lehramtsprüfungsordnung I sind z.B.:
• Der Themenkomplex "Inklusion" wird für alle Lehrämter fest verankert. Sowohl in den Erziehungswissenschaften wie auch in den Fachdidaktiken findet der gemeinsame Unterricht und Schulalltag von jungen Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf ausdrücklich Eingang in universitäre Lehrinhalte und Prüfungsinhalte der Ersten Staatsprüfung.
• Für angehende Lehrkräfte an den Mittelschulen wird die Ausbildung im Bereich „Berufsorientierung“ verpflichtend eingeführt. Diese spielt in der Stundentafel wie auch im Schulalltag der Mittelschule eine zentrale Rolle.
• Das Unterrichtsfach Islamischer Unterricht wird als Erweiterungsfach für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Mittel-, Real- und beruflichen Schulen sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik eingeführt. Damit ist Bayern das erste Land mit einer staatlichen Prüfung zur Qualifikation in Islamischem Unterricht. In Bayern wird seit fünf Jahren Islamischer Unterricht im Rahmen eines Modellversuchs als staatliches Unterrichtsfach angeboten. Die universitäre Ausbildung findet derzeit allein an der Universität Erlangen-Nürnberg statt, sie wird künftig aber von mehr Hochschulen angeboten werden.
• Das Fach Polnisch kommt als Erweiterungsfach für das Lehramt an Gymnasien neu hinzu. Die Fächer Chinesisch, Neugriechisch, Tschechisch und Türkisch, die bereits früher in der Ausbildung zum Lehramt für das Gymnasium verankert waren, werden nun in überarbeiteter Form wieder als Erweiterungsfächer aufgenommen. Für die Studierenden von Lehrämtern anderer Schularten wird eine bedarfsorientierte Qualifizierung in diesen Sprachen ermöglicht.
• Die Ausbildung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt wird in der Ausbildung der Lehrkräfte für alle Schularten fachlich gestärkt.
aus: Pressemitteilung Nr. 264 v. 30.9.2013
Dr. Ludwig Unger
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
gekürzt: Red. GEW Ansbach