GEW Bayern fordert faire Bedingungen für das Staatsexamen zum Lehramt während der Einschränkungen durch COVID-19

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Bayern, hält die Vorschläge des Kultusministeriums zur Anpassung der Prüfungs- und Bewertungsformen für das Staatsexamen zum Lehramt für unzureichend. Die Forderung von über 1.400 Examenskandidat*innen nach fairen Prüfungsbedingungen, wird dem Grundsatz nach von der GEW und ihren Studi-Gruppen unterstützt.

Für die Studis in der GEW ist das vermeintliche Entgegenkommen des Kultusministeriums durch einen zusätzlichen Freiversuch im Falle des Nichtbestehens keine zufriedenstellende Lösung. Dazu meint Sophie Kögel, aktive Studentin in der GEW: „Die jetzige Examenssituation bringt für die Student*innen eine zusätzliche Belastung mit sich und ist nicht vergleichbar mit den Vorjahren. Wenn schon an einer Durchführung der Examen festgehalten wird, dann sollte man diese Sondersituation zumindest bei der Bewertung des Examens berücksichtigen“.

Deswegen stehen die GEW-Studierenden mit den protestierenden Studierenden für folgende Punkte ein:

1.    Verrechnung der Examensnoten mit Uni-Vornoten (Anlehnung ans EWS-Examen)

2.    Adäquate Kulanz bei der Korrektur

3.    Die generelle Möglichkeit einer Notenmitnahme bei Rücktritt und Wiederholen von einzelnen Prüfungen

Die GEW Bayern unterstützt die Forderungen der jungen Menschen. Martina Borgendale, stellv. Vorsitzende, führt dazu aus: „Die Vorgehensweise des Kultusministeriums, das Examen auf unbegrenzte Zeit auszusetzen, bringt eine finanzielle und psychische Belastung für die Studierenden mit sich. Daher sollte eine Bewertung der Studienleistung nicht wie gewohnt vollzogen werden“.

Zudem weist die GEW Bayern darauf hin, dass im folgenden Schuljahr dringend Lehrkräfte benötigt werden. Das Kultusministerium sollte daher jetzt vorausschauend und mit Verantwortung für eine vernünftige Lehrerversorgung handeln und den Forderungen der Studierenden Gehör schenken!


18.5.2020
GEW Bayern
www.gew-bayern.de


siehe dazu auch die Kumi-Mitteilung v. 6.5.2020:
Kultusminister Michael Piazolo kündigt Sonderregelung für Lehramtsstudierende an: erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2020 als Freiversuch

 

Kultusminister Michael Piazolo kündigt Sonderregelung für Lehramtsstudierende an: erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2020 als Freiversuch

Neue Regelung berücksichtigt Sorgen angehender Lehrerinnen und Lehrer vor Nachteilen bei Lehramtsprüfungen

Mitteilung: Kultusminister M. Piazolo

MÜNCHEN. Lehramtsstudierende in Bayern sollen bei der Vorbereitung und Durchführung der bereits verschobenen Prüfungen zum ersten Staatsexamen nicht durch die auf Grund der Corona-Pandemie verursachten besonderen Rahmenbedingungen benachteiligt werden: „Es ist mir wichtig, dass unsere angehenden Lehrerinnen und Lehrer durch diese Ausnahmesituation nicht unnötig unter Druck geraten. Deswegen möchte ich den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern einen Freiversuch eröffnen, also eine zusätzliche Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung“, betont Kultusminister Michael Piazolo heute in München. Weiterlesen

Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I in Kraft

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilte mit (gekürzt):

"Angehende Lehrkräfte werden frühzeitiger auf Anforderungen der Inklusion, Berufsorientierung und Integration vorbereitet"

MÜNCHEN. Zum 1. Oktober tritt die neue Lehramtsprüfungsordnung I für Bayern in Kraft. Diese regelt die erste Phase der Ausbildung angehender Lehrkräfte an den Universitäten. An die erste Phase schließt sich das Referendariat an. Beide werden jeweils mit einem Staatsexamen abgeschlossen.

Wichtige Neuerungen der Lehramtsprüfungsordnung I sind z.B.:

• Der Themenkomplex "Inklusion" wird für alle Lehrämter fest verankert. Sowohl in den Erziehungswissenschaften wie auch in den Fachdidaktiken findet der gemeinsame Unterricht und Schulalltag von jungen Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf ausdrücklich Eingang in universitäre Lehrinhalte und Prüfungsinhalte der Ersten Staatsprüfung.

• Für angehende Lehrkräfte an den Mittelschulen wird die Ausbildung im Bereich „Berufsorientierung“ verpflichtend eingeführt. Diese spielt in der Stundentafel wie auch im Schulalltag der Mittelschule eine zentrale Rolle.

• Das Unterrichtsfach Islamischer Unterricht wird als Erweiterungsfach für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Mittel-, Real- und beruflichen Schulen sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik eingeführt. Damit ist Bayern das erste Land mit einer staatlichen Prüfung zur Qualifikation in Islamischem Unterricht. In Bayern wird seit fünf Jahren Islamischer Unterricht im Rahmen eines Modellversuchs als staatliches Unterrichtsfach angeboten. Die universitäre Ausbildung findet derzeit allein an der Universität Erlangen-Nürnberg statt, sie wird künftig aber von mehr Hochschulen angeboten werden.

• Das Fach Polnisch kommt als Erweiterungsfach für das Lehramt an Gymnasien neu hinzu. Die Fächer Chinesisch, Neugriechisch, Tschechisch und Türkisch, die bereits früher in der Ausbildung zum Lehramt für das Gymnasium verankert waren, werden nun in überarbeiteter Form wieder als Erweiterungsfächer aufgenommen. Für die Studierenden von Lehrämtern anderer Schularten wird eine bedarfsorientierte Qualifizierung in diesen Sprachen ermöglicht.

• Die Ausbildung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt wird in der Ausbildung der Lehrkräfte für alle Schularten fachlich gestärkt.

aus: Pressemitteilung Nr. 264 v. 30.9.2013
Dr. Ludwig Unger
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
gekürzt: Red. GEW Ansbach

Einsicht in Prüfungsakten des 1. Staatsexamens

gsf – Frank Eickelmann, Gewerkschaftssekretär für das Lehramtsstudium der GEW, hat beim Kultusministerium angefragt, ob SeminarleiterInnen das Recht haben, die Prüfungsnote ihrer ReferendarInnen aus der Ersten Lehramtsprüfung zu erfahren.

Renate Bayer vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, ZS 2) antwortete am 31.8.2011:

"Seminarlehrkräfte haben keinen Anspruch auf Einsicht in Prüfungsakten bzw. Information über die Ergebnisse der Ersten Lehramtsprüfung ihrer Referendare."