Regelung für kommunal angestellte Lehrkräfte: „Ein Stück aus dem tarifpolitischen Tollhaus“

Kommunaler Arbeitgeberverband empfiehlt Anwendung eines Tarifvertrages, für den er gar nicht zuständig ist. GEW fordert Verhandlungen über eine Lehrkräfte-Eingruppierungsordnung im TVöD. Dies betrifft bei den Kommunen angestellte Lehrkräfte.

Mitteilung: GEW Bayern

Bisher galt bei den Tarifparteien der Kommunen, dass über Fragen, die über einen Tarifvertrag zu regeln sind, Tarifverhandlungen geführt werden. Dazu gehören auch Regelungen, wer wo eingruppiert wird. Eine solche Eingruppierungsordnung gibt es für fast alle Berufsgruppen bei den Kommunen. Für die kommunalen Lehrkräfte fehlt diese seit Inkrafttreten des TVöD vor nun 13 Jahren. Dazu Daniel Merbitz, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Tarifexperte: „Damit die bei den Kommunen als Angestellte beschäftigten Lehrkräfte gegenüber den beim Land beschäftigten Kolleginnen und Kollegen nicht ins Hintertreffen geraten, ist es an der Zeit, auch ihre Eingruppierung tarifvertraglich zu regeln.“

Nachdem im Länderbereich 2017 auch die Bildungsgewerkschaft GEW für die Lehrkräfte eine solche Regelung mit den Arbeitgebervertretern der Länder abgeschlossen hat, wurde im Herbst vergangenen Jahres die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgefordert, auch im TVöD eine Lehrkräfteeingruppierungsregelung zu vereinbaren. Deren bayerischer Ableger, der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV), hatte sich zuvor für nicht zuständig erklärt. Nun empfiehlt genau dieser der Stadt München: Wendet doch einfach die Länderregelung an!

Als „Stück aus dem tarifpolitischen Tollhaus“ bezeichnete der bayerische GEW-Vorsitzende Anton Salzbrunn dieses Vorgehen. Zuvor hatte das größte Mitglied des KAV, die Stadt München, in einem Brief an eben diesen KAV ebenfalls auf die Notwendigkeit einer tariflichen Regelung im TVöD hingewiesen. Hinzu kommt, dass bei einer neuen Entlohnungsrichtlinie die Personalräte ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht haben.

Dazu Mathias Sachs, Münchner GEW-Sprecher, zugleich Münchner Personalratsmitglied: „Besonders für Lehrkräfte der beruflichen Schulen stehen im Ländertarifvertrag keine eindeutigen Regelungen drin. Bereits im Frühjahr 2017 hatten der Gesamtpersonalrat und die in der Stadt München vertretenen Gewerkschaften (GEW, ver.di) sowie die Lehrerverbände einen Vorschlag der Stadt München abgelehnt, der nur Bezug auf einen anderen Tarifvertrag nimmt.“

Vielmehr sei eine eigene tarifliche Eingruppierungsregelung im TVöD erforderlich, so die Begründung für den Beschluss in diesem Gremium. „Dem bayerischen KAV ist anscheinend nicht klar, welcher Tarifvertrag bei den Kommunen gilt“, meint Salzbrunn süffisant und ergänzt: „Zuerst sich für nicht zuständig erklären und an die Bundesorganisation verweisen und dann einfach handeln, ohne Rücksprache mit der hier tarifführenden Gewerkschaft GEW. Ein solches Katz- und Mausspiel werden die Gewerkschaften nicht mitmachen.“

Hintergrund:
Der kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Bayern ist Teil der bundesweiten Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der hier gültige Tarifvertrag ist der TVöD, dieser gilt bei Kommunen und Bund. Im Länderbereich gilt der Tarifvertrag der Länder (TVL), den die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit den Gewerkschaften verhandelt. Dort wurde inzwischen von allen beteiligten Gewerkschaften, so auch der GEW, eine Lehrkräfte-Eingruppierung vereinbart. Im TVöD gibt es für die Lehrkräfte bisher keine solche Vereinbarung. Die GEW hat im Herbst vergangenen Jahres den Arbeitgeberverband zu Verhandlungen über eine Lehrkräfte-Eingruppierungsordnung im TVöD aufgefordert. Der KAV Bayern hatte mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Bundesverbands VKA eigene Verhandlungen abgelehnt. Der VKA hat bisher die Verhandlungsaufforderung unbeantwortet gelassen. Nachdem es dazu keine tarifliche Regelung im TVöD gibt, gilt hier auch keine Friedenspflicht für die Gewerkschaften. Nur in Bayern gibt es große Anzahl kommunaler Lehrkräfte, rund 12000, davon sind ca. 30 Prozent angestellte Lehrkräfte, vorwiegend in beruflichen Schulen.


PM Nr. 1 v. 18.1.2018
Elke Hahn
Geschäftsführerin
GEW Bayern
www.gew-bayern.de