„Kopftuch für Richterinnen verboten, Kreuze an der Wand erlaubt“

Am 19.3.2019 erschien in MiGAZIN ein Artikel zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts über kopftuchtragende Richterinnen:

Kopftuch für Richterinnen verboten, Kreuze an der Wand erlaubt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, Richterinnen in Bayern dürfen weiterhin kein Kopftuch tragen. Dass in Gerichten weiterhin Kreuze an der Wand hängen dürfen, sei etwas anderes. Den ganzen Bericht lesen

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