EuGH-Gutachten zum Kopftuch am Arbeitsplatz

Normalisierung der Vielfalt

Stellungnahme: Gesellschaft für bedrohte Völker 

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt das heute veröffentlichte Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Religionsfreiheit grundsätzlich. Darin bezeichnet der EuGH, die Religiosität als untrennbaren Teil der Persönlichkeit. Diversität am Arbeitsplatz trage zu einer Normalisierung der Vielfalt bei. „Damit betont das Gericht die besondere Rolle der Religion und stellt sich gegen Bestrebungen mancher Unternehmen, unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Neutralität besonders muslimische Frauen schlechter zu stellen“, erklärt Tabea Giesecke, GfbV-Referentin für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten. „Das Gutachten bedeutet eine rechtliche Stärkung der Religionsfreiheit.“ Weiterlesen

„Kopftuch für Richterinnen verboten, Kreuze an der Wand erlaubt“

Am 19.3.2019 erschien in MiGAZIN ein Artikel zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts über kopftuchtragende Richterinnen:

Kopftuch für Richterinnen verboten, Kreuze an der Wand erlaubt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, Richterinnen in Bayern dürfen weiterhin kein Kopftuch tragen. Dass in Gerichten weiterhin Kreuze an der Wand hängen dürfen, sei etwas anderes. Den ganzen Bericht lesen