Corona: Keine Videoüberwachung

Ein Arbeitgeber darf nicht ohne weiteres über Video kontrollieren, ob seine Mitarbeiter im Betrieb die aufgrund von Corona empfohlenen Sicherheitsabstände einhalten. Er darf diese Daten auch nicht ins Ausland übermitteln.

Diese Maßnahmen bedürfen der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Arbeitsgericht Wesel,
Beschluss vom 24. April 2020 – 2 BVGa 4/20


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Juli/August 2020 (www.dgb.de/einblick)
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