Verordnung für mehr Homeoffice: DGB Bayern fordert zügige Umsetzung

Jena: „Ein wichtiger Schritt, um die Kontakte entscheidend zu reduzieren und das Infektionsgeschehen deutlich zu senken.“

Mitteilung: DGB Bayern

Der DGB Bayern begrüßt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erlassene Verordnung für mehr Homeoffice. Der bayerische DGB-Vorsitzende Matthias Jena sieht die Arbeitgeber nun in der Pflicht, diese Verordnung schnellstmöglich umzusetzen:

 „Mit Blick auf die Pandemielage ist es die einzig richtige Entscheidung, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten dort, wo es möglich ist, nun Heimarbeit ermöglichen müssen. Aus Gewerkschaftssicht begrüßen wir zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu mobiler Arbeit bzw. Homeoffice gezwungen werden dürfen. Diese Arbeitsform muss für alle Beschäftigten freiwillig bleiben. Angesichts der Infektionszahlen appellieren wir jedoch an jede und jeden einzelnen, sofern es umsetzbar ist, von diesem Recht auch Gebrauch zu machen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um die Kontakte entscheidend zu reduzieren und das Infektionsgeschehen deutlich zu senken.“

Verwundert zeigt sich der DGB Bayern über eine Formulierung im Bericht aus der heutigen Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung. Darin wird der Anschein erweckt, steuerliche Anreize für die Unternehmen, wie der Beschluss zur Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter, seien im Rahmen des „Homeoffice-Gipfels“ am 13. Januar auch mit den Gewerkschaften vereinbart worden. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Vielmehr müsse es Jena zufolge in erster Linie darum gehen, die Beschäftigten verstärkt in den Blick zu nehmen. „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nun überzeugt werden, das Angebot auf mobile Arbeit und Homeoffice wahrzunehmen. Daher müssen zusätzliche Belastungen, etwa durch ausufernde Arbeitszeiten, unbedingt vermieden werden. Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen auch bei mobilem Arbeiten höchste Priorität genießen“, so Jena abschließend.


20.01.2021
DGB Bayern
www.bayern.dgb.de

 

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