„Schluss mit Hire and Fire – Gesetzentwurf grundlegend überarbeiten!“

Bildungsgewerkschaft zur Kabinettsentscheidung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert eine grundlegende Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Medienberichten zufolge hat sich das Bundeskabinett auf den Regierungsentwurf für eine Reform des WissZeitVG geeinigt. „Es ist gut, dass fast zwei Jahre nach Vorlage der Gesetzesevaluation endlich die parlamentarischen Beratungen zur WissZeitVG-Reform starten können. Der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf entspricht aber eins zu eins dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2023 vorgelegten Referentenentwurf, den nicht nur die GEW, sondern auch SPD und Grüne kritisiert hatten. Schluss mit Hire and Fire in der Wissenschaft – das Parlament muss den Gesetzentwurf so überarbeiten, dass das reformierte WissZeitVG Dauerstellen für Daueraufgaben, verbindliche Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge und berechenbare Karrierewege in Hochschule und Forschung sorgt“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte. Weiterlesen

„Mehr Professuren und Dauerstellen für Pädagogenausbildung und Bildungsforschung!“

Bildungsgewerkschaft GEW zum „Datenreport Erziehungswissenschaft 2024

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt einen Ausbau der Zahl der Professuren sowie eine Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse in der Erziehungswissenschaft an. „Das ist eine notwendige Konsequenz aus den Ergebnissen des neuen ‚Datenreports Erziehungswissenschaft 2024‘“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, während der Eröffnung des 29. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) am Montag in der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Weiterlesen

„Kirchliches Arbeitsrecht muss modernisiert werden“

Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt Reform-Vorstoß der Bundesregierung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den Prozess zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, den die Bundesregierung gestartet hat. Sie sieht insbesondere mit Blick auf die betriebliche Mitbestimmung dringenden Handlungsbedarf. „Für fast zwei Millionen Menschen bei kirchlichen Trägern, davon eine erhebliche Zahl in Schulen, bei den Trägern der Kinder und Jugendhilfe, in Kindertageseinrichtungen und der stationären Jugendhilfe, gilt: Sie sind Beschäftigte zweiter Klasse. Ihr Mitbestimmungs- und Streikrecht muss dringend verbessert werden“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Freitag in Frankfurt a.M. „Die geplanten Änderungen signalisieren einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und einer Modernisierung des Arbeitsrechts in konfessionell gebundenen Einrichtungen. Diese Reformen, die auf eine längere Diskussion und zahlreiche Forderungen der Beschäftigten, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften sowie gesellschaftlicher Gruppen zurückgehen, zielen darauf ab, das Arbeitsrecht der Kirche mit den allgemeinen gesellschaftlichen und rechtlichen Standards in Einklang zu bringen.“ Weiterlesen

Macht euch – und andere – schlau!

Über das Verhältnis von Aktion und Aufklärung

Ein Kommentar zur Klima-Demo am 1.3.2024 von Rudi Netzsch

Damit es keine Missverständnissen gibt:

  • Die gewerkschaftlichen Kämpfe im ÖPNV sind berechtigt.
  • Der Klimawandel ist eine ernste Bedrohung der menschlichen Zivilisation.
  • Eine Verkehrswende weg vom Auto und hin zu den Öffis ist essenziell, um den Klimawandel abzuwenden.

Es soll auch nicht bestritten werden, dass zwischen diesen Erfordernissen ein Zusammenhang besteht. Allerdings ist der anders beschaffen – und sehr viel grundsätzlicher – als in den Aufrufen zu dieser Demo dargestellt.

Aber der Reihe nach.

Es stimmt ja: Zwar konnte man als Busfahrer oder einfacher Angestellter der Verkehrsbetriebe noch nie besonders üppig leben, doch frisst nun die Inflation auch noch das Wenige auf, das man bisher gehabt hat, und die Arbeitsbedingungen werden gleichzeitig um so unerträglicher, je mehr die – meist als „Sparzwang“ ausgegebenen – Kalkulationen der Betriebe offensiv auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Deshalb müssen sie kämpfen, um überhaupt von ihrer Arbeit vernünftig leben zu können. … weiter

 

PISA-Offensive: Mehr vom Gleichen – wer soll‘s machen?

Mit der PISA-Offensive Bayern will das Kultusministerium den zunehmend schlechteren Leistungen der Kinder im Lesen, Schreiben und Rechnen an den Grundschulen begegnen.

Es ist die Rede von Flexibilisierung, Projektorientierung, fächerübergreifendem Lernen, wissenschaftsbasierter Diagnostik und individueller Förderung. Das liest sich gut. Es stellt sich allerdings die Frage: Wer soll‘s machen in einem System, das aufgrund des Lehrkräftemangels nicht einmal mehr die Grundversorgung hinbekommt?

Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, war gespannt darauf, was die neue Kultusministerin Anna Stolz als Maßnahmenpaket präsentieren würde. „Man hat sich Mühe gegeben, das steht außer Frage. Uns liegt nun ein Konzept vor, das verspricht, alle Kinder in Zukunft zuverlässig die Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik erlernen zu lassen. Wir begrüßen, dass das anhand professioneller Lernstandsdiagnostik erfolgen soll und entsprechende Werkzeuge an die Hand gegeben werden. Das fordern wir schon lange. Allerdings muss dann auch die passgenaue Förderung erfolgen. Und dazu braucht es einfach mehr qualifizierte Lehrkräfte, die nicht existieren.“ Weiterlesen

Gute digitale Schule braucht mehr Unterstützung für Schulleitungen

Mitteilung: GEW Baden-Württemberg

Die GEW fordert mehr Unterstützung für die Schulleiter*innen. Die Rahmenbedingungen seien trotz erster Entlastungsschritte schlechter geworden und die Bewerbungen auf freie Stellen nähmen weiter ab, sagt GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. Die Bildungsgewerkschaft GEW erwartet in Folge der Studie zu Schulleitungen vom Kultusministerium als ersten Schritt mehr Unterstützung für die Schulleitungen. Weiterlesen

Arbeitszeitverkürzung: Was hält die Bevölkerung davon?

Bamberger Soziologinnen untersuchen in neuem DIFIS-Impuls die Einstellungen der Bevölkerung zu Gewerkschaftsforderungen nach Reduktion der Arbeitszeit.

Bericht: Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Das Thema der Arbeitszeitverkürzung ist in Deutschland in den vergangenen Jahren ins Zentrum der öffentlichen Debatte gerückt. Insbesondere Gewerkschaftsforderungen lösen Reformdruck aus. Ganz aktuell streiken etwa Lokführer*innen und Zugbegleiter*innen der Deutschen Bahn neben höheren Löhnen auch für eine Reduktion ihrer regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Doch wie steht die deutsche Bevölkerung zu derlei Forderungen?

Aufschluss darüber kann ein Impulspapier dreier Bamberger Soziologinnen geben, das jetzt beim Deutschen Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) erschienen ist. Sie untersuchten die Einstellung der Bevölkerung zu Gewerkschaftsforderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung anhand einer Tarifforderung der IG Metall. Diese sorgte bereits 2018 in Baden-Württemberg für große mediale Aufmerksamkeit. Sie beinhaltete unter anderem einen individuellen tariflichen Anspruch auf eine befristete Arbeitszeitverkürzung sowie einen teilweisen Lohnausgleich durch die Arbeitgebenden. … weiter


Quelle:
www.idw-online.de
www.uni-bamberg.de

 

Erlass einer Allgemeinverfügung zum schnelleren Einsatz von qualifizierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern

Wie das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 19.1.2024 per Pressemitteilung meldete, sollen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen schneller und leichter eingestellt werden:

Das Bayerische Familienministerium hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die bei der Herausforderung des Fachkräftemangels unterstützen soll und Erleichterungen bringt. Die Allgemeinverfügung ermöglicht es, in Standardfällen Personal mit anderer Qualifikation, aber ohne klassische Erzieher- oder Kinderpflegeausbildung, schneller und ohne aufwändige Einzelfallprüfung in Kindertageseinrichtungen einsetzen zu können.
Beispielsweise stimmt das StMAS in der Allgemeinverfügung dem Einsatz von Personen, die einen inländischen Bachelorabschluss oder ein Diplom in Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaften haben und mindestens sechs Monate in einer Kindertageseinrichtung im pädagogischen Bereich praktisch tätig waren, als pädagogische Fachkraft zu. Auch dem Einsatz von staatlich geprüften Sozialassistentinnen und Sozialassistenten als pädagogische Ergänzungskraft wird generell zugestimmt. Bei diesem Abschluss handelt es sich um ein Pendant zum bayerischen Abschluss der staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger.

aus: PM 016.24, 19.1.2024
Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
www.stmas.bayern.de


 

 

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