„VKA verletzt Spielregeln und nimmt Beschäftigte in Geiselhaft!“

Bildungsgewerkschaft GEW zu Redaktionsverhandlungen beim Tarifvertrag öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Kommunale Arbeitgeber wollen Gehaltserhöhung hinausschieben

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verurteilt scharf, dass die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) die für den 1. April vereinbarte Gehaltserhöhung für die Beschäftigten hinausschieben will. „Die VKA nimmt die Beschäftigten in Geiselhaft. Damit will sie den Gewerkschaften bei der Umsetzung des Tarifabschlusses aus dem Oktober 2020 ihre Position beim Thema Fahrradleasing diktieren. Das verletzt die Spielregeln grob“, wies GEW-Tarifchef Daniel Merbitz dieses Foulspiel der Arbeitgeber entschieden zurück. „Erst beklatscht, jetzt hinters Licht geführt! Dies ist ganz schlechter Stil gegenüber den Beschäftigten! Die GEW fordert die kommunalen Arbeitgeber auf, sich an den Tarifabschluss zu halten!“

Info: Was ist passiert? Mehr als vier Monate nach der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen hat die VKA am 3. März 2021 in einem Rundschreiben angekündigt, die Zahlung der für April 2021 vereinbarten Tariferhöhungen hinauszuschieben. Sie will damit Druck auf die Gewerkschaften machen, in den Redaktionsverhandlungen beim Thema Fahrradleasing nachzugeben. Redaktionsverhandlungen sind das übliche Verfahren nach einem Tarifabschluss, um den genauen Wortlaut der Vereinbarung abzustimmen. Die Verhandlungen zur Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 sind weitgehend abgeschlossen: Einzig beim Thema Jobradleasing ist im Nachgang zu den Tarifverhandlungen ein steuerrechtliches Problem aufgetaucht, das die Tarifparteien seinerzeit nicht vorhergesehen hatten. Die VKA fordert jetzt, dass die damit verbundenen Risiken allein von den Beschäftigten getragen werden. Das ist absurd, da die Arbeitgeber das Fahrradleasing unbedingt haben wollten. Durch Drohungen in den Redaktionsverhandlungen Druck auf die andere Tarifpartei zu machen, verstößt gegen die Gepflogenheiten von Tarifverhandlungen, denn seit dem Tarifabschluss herrscht Friedenspflicht. Der Arbeitgebervorstoß ist unverhältnismäßig, weil es über die neuen Entgelttabellen und die Tarifvertragstexte – abgesehen von der Zusatzvereinbarung zum Jobrad – keinen Dissens gibt, sie also bereits vollständig geeint sind.


5.3.2021
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de