Anhörung im Wissenschaftsausschuss: GEW Bayern kritisiert neues Hochschulgesetz scharf

Bericht: GEW Bayern

Am Freitag, den 11., sowie Samstag, den 12. Juni, findet eine SachverständigenAnhörung zum neuen Hochschulinnovationsgesetz (HIG) im Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags statt, an der auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern, vertreten durch ihren Sachverständigen Dr. Eduard Meusel, teilnimmt.

Die GEW Bayern lehnt den aus ihrer Sicht unausgegorenen Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Reform des bayerischen Hochschulgesetzes grundlegend ab. „Mit dem starken Fokus auf Unternehmertum treibt der Freistaat die Ökonomisierung der Wissenschaft weiter voran. In Zeiten chronisch unterfinanzierter Hochschulen gefährdet diese Entwicklung die Wissenschaftsfreiheit und stellt insbesondere für kleine Fächer und Geistesund Sozialwissenschaften eine existenzielle Gefahr dar“, kritisiert Dr. Eduard Meusel, Sprecher der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung.

Mit der gesetzlichen Freigabe zur Regelung der inneren Gremienund Organisationsstruktur erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung Entdemokratisierung der bayerischen Hochschullandschaft: „Das Hochschulinnovationsgesetz bringt eine weitere Schwächung der demokratischen Mitbestimmung an Unis mit sich. Als GEW fordern wir dagegen eine Viertelparität in den Gremien und die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern als wichtige Bausteine demokratischer Hochschulen“, kommentiert Christiane Fuchs vom Landesvorstand der GEW Bayern den Gesetzesentwurf. „Wir lehnen auch die Ausweitung der Gebührenerhebung im Hochschulgesetz klar ab. Der Zugang zum Studium darf nicht von der Staatsbürgerschaft oder dem eigenen Geldbeutel abhängen“, so Fuchs weiter.

Abgesehen von der inhaltlichen Ausrichtung der Hochschulreform übt die GEW Bayern auch scharfe Kritik am Gesetzesprozess selbst: Die Vorlage des Gesetzesentwurfs wurde mehrfach kurzfristig verschoben; eine Aussetzung des Reformvorhabens in der Hochphase der CoronaPandemie lehnte das Wissenschaftsministerium dagegen ab. Trotz der Kritik von vielen Seiten setzte die bayerische Staatsregierung von Beginn an auf einen intransparenten Kurs und beteiligte relevante Wissenschaftsund Studierendenverbände nur unzureichend. Wie der Blick in den Gesetzesentwurf zeigt, wurde der Großteil der vorgebrachten Kritikpunkte am Reformvorhaben im Hochschulinnovationsgesetz nicht berücksichtigt.

Eine ausführliche Stellungnahme der GEW Bayern zu Hochschulinnovationsgesetz finden Sie hier: https://cloud.gewbayern.de/index.php/s/8EM8KpFDD8z83FB


10.6.2021
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

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