„Infektionsschutz auch in der Weiterbildung nötig“

Bericht: GEW Bayern

Auch an Volkshochschulen, in der beruflichen Weiterbildung und in Integrationskursen muss der Infektionsschutz verbessert werden – das fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern von der Staatsregierung. Nach der geltenden bayerischen Verordnung sind zwar an Schulen und Hochschulen zwei Tests pro Woche erforderlich, oder der Nachweis der Impfung oder Genesung – aber nicht in den Kursen der Erwachsenenbildung. Das betrifft nicht nur Abendkurse an den Volkshochschulen, sondern auch Integrationskurse für Migrant*innen und die berufliche Fort- und Weiterbildung. Das Risiko ist vergleichbar mit dem Unterricht an Schulen und den Lehrveranstaltungen an den Hochschulen.

Gerade in den Deutschkursen für Migrant*innen ist das Risiko besonders hoch, da die Teilnehmer*innen oft in Sammelunterkünften wohnen. Für sie selbst und für die Lehrkräfte muss bei steigenden Fallzahlen das Risiko so weit möglich begrenzt werden. Die Tests müssen aber, so die GEW, ebenso wie an Schulen kostenlos bleiben. Viele Teilnehmer*innen in der Weiterbildung sind arbeitslos oder prekär beschäftigt und können sich die Kosten selbst nicht leisten. Und viele von ihnen wollen auch geimpft werden – dazu sollten die Impfzentren in Zusammenarbeit mit den Kursträgern Termine vor Ort anbieten.

Am 25. August läuft die aktuelle bayerische Corona-Verordnung aus. Die GEW fordert deshalb schon für die Verlängerung ab kommenden Donnerstag entsprechende Regelungen für die Weiterbildung. Anders als an den Schulen und Universitäten gibt es in diesem Bildungsbereich keine allgemeinen Sommerferien.


20.8.2021
Martina Borgendale
Vorsitzende
Anton Salzbrunn
Mitglied im Landesvorstand
GEW Bayern
www.gew-bayern.de