Arbeitsmarkt: Inklusion in Bayern mangelhaft

Stiedl: „Die Unternehmen müssen ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ernst nehmen.“

Bericht: DGB Bayern

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen sieht der DGB Bayern trotz der derzeit positiven Entwicklung weiterhin hohe konjunkturelle Risiken. Besonders die Gruppe der Menschen mit Behinderung profitiert viel zu wenig von der nach wie vor anhaltenden Arbeitskraftnachfrage.

Bernhard Stiedl, Landesvorsitzender des DGB Bayern, sagt hierzu: „Für Menschen mit Behinderungen ist der Arbeitsmarkt immer noch exklusiv, statt inklusiv. Die Corona-Pandemie hat hierbei einen negativen Impuls gesetzt. Wenn Menschen mit Behinderungen einmal ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist es für sie deutlich schwieriger, einen neuen zu finden. Sie sind häufiger und länger arbeitslos, und das obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind.“

Angesichts des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert der DGB Bayern insbesondere die Privatwirtschaft auf, mehr schwerbehinderte Menschen auszubilden und zu beschäftigen. Stiedl hierzu: „Die Unternehmen müssen ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ernst nehmen. Bei der Ausbildung oder Beschäftigung dieser Zielgruppe können die Arbeitgeber auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Trotzdem sind viele Unternehmen noch zu zögerlich. Hier braucht es stärkere Anreize. Insbesondere diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen, wenn sie die Barrieren in ihren Köpfen nicht abbauen.“

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe vor. Der DGB fordert, dass die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zügig und insgesamt angehoben wird (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):

• bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro,
• bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro,
• bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro,
• bei einer Beschäftigungsquote von null Prozent soll eine vierte Staffel in der Ausgleichsabgabe eingeführt werden und die Ausgleichsabgabe hier zukünftig bei 1.300 Euro liegen.

In Bayern machen schwerbehinderte Menschen nur 4,7 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 4,1 Prozent, öffentliche Arbeitgeber: 6,8 Prozent). Damit liegt Bayern deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*.

Von den 28.851 Unternehmen in Bayern, die diese Quote erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern), hatte sogar jedes vierte Unternehmen (7.669) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.

*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (März 2022): Daten für das Jahr 2020.


3.5.2022
DGB Bayern
bayern.dgb.de