Gericht verlangt Überlastungsanzeige – GEW Bayern liefert das Werkzeug dazu

Bericht: GEW Bayern

Ab sofort können auch Lehrkräfte in Bayern, die nicht Mitglied der GEW sind, ihre Arbeitszeit bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 kostenlos mit einer von der Gewerkschaft finanzierten App erfassen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig vom 17. September 2026 (Az. 2 C 19.25). Darin ging es um den Anspruch eines niedersächsischen Schulleiters auf finanziellen Ausgleich bei individueller Überschreitung der Wochenarbeitszeit.

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Jede Stunde zählt! Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung in Schulen endlich umsetzen!

GEW-Studien belegen es klar und deutlich: Lehrkräfte arbeiten im Schnitt zu viel. Die logische Folge: Sie sind eine hochgradig belastete Berufsgruppe. Bereits seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beschäftigte vor Überlastung und unbezahlter Mehrarbeit zu schützen und deshalb die Arbeitszeit zu erfassen. Das gilt auch für Lehrkräfte an Schulen, wird aber nicht umgesetzt. Die GEW Bayern (GEW) hat nun eine Social-Media-Kampagne auf Facebook und Instagram zur Arbeitszeiterfassung im Schulbereich gestartet.

Große Aufregung gab es im September 2022, als das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2019 bestätigte. Es reicht nicht mehr, nur Überstunden festzuhalten, sondern die gesamte Arbeitszeit muss zum Schutz der Beschäftigten erfasst werden. Im April 2023 legte das Bundesarbeitsministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Im Juli forderte die damalige Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) Katharina Günther-Wünsch Arbeitsminister Hubertus Heil per Brief auf, Lehrkräfte von der Pflicht der Erfassung auszunehmen, weil der Entwurf die besonderen Bedingungen des Lehrberufes nicht berücksichtigen würde. Das Bundesarbeitsministerium erteilte dem Anliegen jedoch eine Absage und stellte klar: Die Pflicht zur Erfassung gilt auch für Lehrkräfte, egal ob verbeamtet oder angestellt. Weiterlesen