Bayerische Klimaaktivistin erhält Ausbildungsverbot

Bildungsgewerkschaft GEW solidarisiert sich mit ihr

Seit dieser Woche ist es für Lisa Poettinger nun Gewissheit. Sie wird das Referendariat für das Lehramt Gymnasium im Februar nicht antreten können. Die Nichtzulassung des Kultusministeriums ging ihr am Montag dieser Woche zu. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern bekräftigt nochmals ihre Ablehnung von Berufsverboten und veröffentlichte eine Solidaritätserklärung auf ihrer Webseite. Zudem unterstützt sie Poettinger weiterhin juristisch.

In Bayern kann der Vorbereitungsdienst für das Lehramt ausschließlich im Beamt*innenstatus absolviert werden. Das ist nicht in allen Bundesländern so. Unter anderem in Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bremen ist das Referendariat auch im Angestelltenverhältnis möglich. Voraussetzung für die Verbeamtung auf Widerruf sind eine fachliche und charakterliche Eignung. Letztere wird Lisa Poettinger nun vom Kultusministerium auf über 100 Seiten abgesprochen. Weiterlesen

Bildungsgewerkschaft GEW unterstützt betroffenen Kollegen gegen Ausbildungsverbot

Die Bildungsgewerkschaft GEW Bayern lehnt Ausbildungsverbote und Berufsverbote ab: „Wir fordern die unverzügliche Aufnahme des betroffenen Kollegen in die reguläre Ausbildung an seiner Münchner Mittelschule!“

Mitteilung: GEW Bayern

Die Regierung von Oberbayern hat nach der Intervention von Kultusministerium und Landesamt für Verfassungsschutz den Antrag des Kollegen Benedikt Glasl auf Ausübung seines Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Mittelschulen abgelehnt.

Der Landesausschuss der GEW Bayern, das höchste Gremium zwischen den Gewerkschaftstagen, fordert in einem aktuellen Beschluss die Staatregierung auf, den Mittelschulkollegen unverzüglich in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen und ihm den Abschluss seiner Lehrerausbildung zu ermöglichen. Die GEW Bayern lehnt Berufs- und Ausbildungsverbote ab.

Der Landesvorsitzende Anton Salzbrunn sagte dazu in München: „Einem jungen Menschen bereits die Ausbildung zu verwehren, ist mehr als verantwortungslos. Berufsverbote sind ein Relikt aus vordemokratischen Zeiten, der Obrigkeitsstaat lässt hier grüßen. Das Vorgehen des Kultusministeriums widerspricht eklatant dem Menschenrecht auf Freiheit der Berufswahl aus dem Grundgesetz nach Artikel 12. Selbstverständlich erhält Kollege Benedikt Glasl die juristische und anderweitige Unterstützung der Gewerkschaft.“


PM v. 9.3.2018
Anton Salzbrunn
Vorsitzender der GEW Bayern
www.gew-bayern.de