Aufruf: „50 Jahre Berufsverbote – Demokratische Grundrechte verteidigen!“

Bundesweite Unterschriftensammlung in Vorbereitung des 50. Jahrestages im Januar 2022

Aus dem Aufruf:

„Im Jahr 1969 versprach Bundeskanzler Willy Brandt: „Mehr Demokratie wagen“. Im Widerspruch dazu verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Willy Brandt am 28. Januar 1972 den „Extremistenbeschluss“ oder sogenannten Radikalenerlass.

In den folgenden Jahren wurden ca. 3,5 Millionen Bewerber*innen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft. Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Radikaler“, als „Extremist“ oder als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte. Personen, die „nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt.

Die Überprüfungen führten bundesweit zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Betroffen waren Kommunist*innen, andere Linke bis hin zu SPD-nahen Studierendenverbänden, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA und Gewerkschafter*innen. In Bayern traf es auch Sozialdemokrat*innen und in der Friedensbewegung engagierte Menschen. Das schüchterte viele ein. (…)“
(Quelle: http://www.berufsverbote.de/)

Es ist an der Zeit,

– den „Radikalenerlass“ generell und bundesweit offiziell aufzuheben,
– alle Betroffenen voll umfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen,
– die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die
  demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten


 

Aufruf unterschreiben

 

 

Für Kunstfreiheit an bayerischen Schulen

Mitteilung: Simone Barrientos, MdB

Ein angehender Lehrer wurde in Bayern aus dem staatlichen Schuldienst gedrängt. Als Grund wurde die Urheberschaft eines Songs aus dem Jahr 2006 genannt. Die Regierung von Oberbayern deutet einzelne Textpassagen als „aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Sicht äußert fragwürdig“ und erwartete eine umfassende Distanzierung des Urhebers sowie Löschung dieses und vergleichbarer Songs. Weiterlesen

Benedikt Glasl wird verbeamtet. Die Staatsregierung gibt nach

Die Bildungsgewerkschaft GEW freut sich mit ihrem Kollegen Benedikt Glasl: Er kann als Beamter an der Mittelschule arbeiten. Die Staatsregierung hat nachgegeben.

Mitteilung: GEW Bayern

Kollege Glasl hatte sich vor vielen Jahren bei „dielinke.sds“ gegen Studiengebühren engagiert. Nach Einschalten des Landesamts für Verfassungsschutz wollte der Freistaat Bayern nun den Abschluss seiner Ausbildung als Mittelschullehrer verhindern. Bevor am 24. Juli die Klagen mit Unterstützung der GEW Bayern vor Gericht beraten werden sollten, hat die Staatsregierung aufgegeben und alle Forderungen erfüllt: Der junge Lehrer wird bereits zum 1. August auf Widerruf verbeamtet und die Regierung hat die Schadenersatzforderung voll anerkannt. Damit gesteht die CSU-Regierung ein, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt zu haben. Weiterlesen

Bildungsgewerkschaft GEW unterstützt betroffenen Kollegen gegen Ausbildungsverbot

Die Bildungsgewerkschaft GEW Bayern lehnt Ausbildungsverbote und Berufsverbote ab: „Wir fordern die unverzügliche Aufnahme des betroffenen Kollegen in die reguläre Ausbildung an seiner Münchner Mittelschule!“

Mitteilung: GEW Bayern

Die Regierung von Oberbayern hat nach der Intervention von Kultusministerium und Landesamt für Verfassungsschutz den Antrag des Kollegen Benedikt Glasl auf Ausübung seines Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Mittelschulen abgelehnt.

Der Landesausschuss der GEW Bayern, das höchste Gremium zwischen den Gewerkschaftstagen, fordert in einem aktuellen Beschluss die Staatregierung auf, den Mittelschulkollegen unverzüglich in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen und ihm den Abschluss seiner Lehrerausbildung zu ermöglichen. Die GEW Bayern lehnt Berufs- und Ausbildungsverbote ab.

Der Landesvorsitzende Anton Salzbrunn sagte dazu in München: „Einem jungen Menschen bereits die Ausbildung zu verwehren, ist mehr als verantwortungslos. Berufsverbote sind ein Relikt aus vordemokratischen Zeiten, der Obrigkeitsstaat lässt hier grüßen. Das Vorgehen des Kultusministeriums widerspricht eklatant dem Menschenrecht auf Freiheit der Berufswahl aus dem Grundgesetz nach Artikel 12. Selbstverständlich erhält Kollege Benedikt Glasl die juristische und anderweitige Unterstützung der Gewerkschaft.“


PM v. 9.3.2018
Anton Salzbrunn
Vorsitzender der GEW Bayern
www.gew-bayern.de