Ein Fall für die Berufshaftpflicht?

Den Dienstschlüssel verloren? Ziemlich teuer, wenn die gesamte Schließanlage davon betroffen ist.

Als Lehrkraft die Aufsichtspfllicht verletzt? Ein Schüler ist zu Schaden gekommen und hat sich verletzt. Es handelt sich um einen Personenschäden von beträchtlicher Höhe.

Den Kopierer falsch bedient – eine Reparatur von mehrern Hundert Euros fällt an.

Alle Fälle sind ein Fall für die Berufshaftpflicht von GEW-Mitgliedern.

Genauere Auskünfte gibt der: ►"Wegweiser zur Berufshaftpflichtversicherung für GEW-Mitglieder"