Ein Fall für die Berufshaftpflicht?

Den Dienstschlüssel verloren? Ziemlich teuer, wenn die gesamte Schließanlage davon betroffen ist.

Als Lehrkraft die Aufsichtspfllicht verletzt? Ein Schüler ist zu Schaden gekommen und hat sich verletzt. Es handelt sich um einen Personenschäden von beträchtlicher Höhe.

Den Kopierer falsch bedient – eine Reparatur von mehrern Hundert Euros fällt an.

Alle Fälle sind ein Fall für die Berufshaftpflicht von GEW-Mitgliedern.

Genauere Auskünfte gibt der: ►"Wegweiser zur Berufshaftpflichtversicherung für GEW-Mitglieder"

Haftung bei Unfällen und anderen Entschädigungsfällen in der Schule

von Hans Grillenberger*

Im Rahmen einer Fortbildung für Schulleiter hat Martin Stumpf, zuständig bei der Regierung von Mittelfranken und Fachmann für Haftungsangelegenheiten, wertvolle Hinweise bei Problemfällen gegeben. Im folgenden einige nützliche Informationen aus seinem Vortrag für alle Lehrkräfte.
In konkreten Fällen Hilfen und Informationen zum Thema Haftung in der Schule natürlich am besten gleich beim Fachmann einholen: ed.rf1710841601m.ger1710841601@fpmu1710841601ts.ni1710841601tramg1710841601er1710841601
(Spamschutz: Bitte die Buchstaben „reg“ am Ang der Adresse entfernen. Danke!)

Weiterlesen