Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte

Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch zwei heute in öffentlicher Sitzung verkündete Urteile entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen.

Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie begehren die Einstufung in die mit einem höheren Grundgehalt ausgewiesene Besoldungsgruppe A 13 sowie die Gewährung einer Studienratszulage. Sie sind der Auffassung, dass sowohl ihre Ausbildungen wie auch ihre ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der mit A 13 zuzüglich einer Studienratszulage besoldeten Studienräte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nicht oder jedenfalls nicht mehr so wesentlich unterschieden, dass die ungleiche Besoldungshöhe im Eingangsamt berechtigt sei. Weiterlesen