Das neue Dienstrecht in Bayern

Die Dienstrechtsreform ist beschlossen. Auf den folgenden Seiten kann man sich einen Überblick verschaffen und Gesetzestexte downloaden:

 

Ergänzung des Artikels am 12.8.2010:

Das Neue Dienstrecht wurde in der Zwischenzeit im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und damit liegt die amtliche Fassung vor.
Im Internet ist das GVBL unter dem Link rechts außen einzusehen oder herunterzuladen.

Zur Downloadseite

Direktdownload (15 MB)

„Neues Dienstrecht“: Eine „Reform“, die diesen Namen nicht verdient

GEW Bayern kann die Begeisterung der Regierung und einzelner Verbände nicht teilen

Bericht: GEW Bayern

„Kein Grund zum Jubeln“ sind für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft die heute vom Finanzminister in einer Regierungserklärung angekündigten „Eckpunkte“ für ein neues Dienstrecht.

Zwar sind positive Ansätze wie die Verbesserung der Beförderungssituation und die Entfristung der Sonderzulage sowie einige Vereinfachungen (wie die Bündelung der zahlreichen Fachlaufbahnen) zu erkennen. „Für eine Zumutung halten wir jedoch die Erhöhung der Altersgrenze für den
Eintritt in den Ruhestand“, so die GEW-Landesvorsitzende Gele Neubäcker. … weiter