Für die Gesundheit Ihres Kindes: Kein Alkohol in der Schwangerschaft

Mitteilung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

Werdende Mütter sollten in der Schwangerschaft ganz auf Alkohol verzichten – dazu ruft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen anlässlich des Tags des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September auf. Denn schon geringer Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann dem Ungeborenen schaden: Betroffene Kinder zeigen später Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme. In Deutschland werden jährlich rund 10.000 Kinder mit diesen sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Etwa 3.000 von ihnen leiden unter der schwersten Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), bei dem Fehlbildungen der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden und Herzfehler hinzu kommen können.

Prof. Dr. Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: „Alkohol ist ein Zellgift. In der Schwangerschaft gelangt er ungefiltert über die Plazenta in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes. Dort kann er das empfindliche Nervensystem schädigen, Organe fehlentwickeln lassen und das Wachstum beeinträchtigen. Kinder, deren Mütter in der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben, kämpfen oft ein Leben lang mit sozialen, körperlichen und psychischen Problemen. Trotzdem ist FASD in Deutschland kaum bekannt und wird bis heute nicht als Behinderung anerkannt – was es den Betroffenen noch schwerer macht, die nötige Unterstützung zu erhalten. Dabei ist klar: FASD ist zu 100 Prozent vermeidbar – wenn in der Schwangerschaft konsequent auf Alkohol verzichtet wird.“ 

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Bitte verzichten Sie in der Schwangerschaft konsequent auf Alkohol. Schon geringe Mengen können die Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen, denn alles, was Sie trinken, erreicht auch das Ungeborene. Wer in dieser besonderen Zeit alkoholfrei bleibt, schützt sein Kind am besten. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit unterstützt Sie dabei mit umfassenden Informationen, praktischen Tipps und der anonymen Online-Beratung IRIS. Auch werdende Väter können viel bewirken, indem sie ihre Partnerin aktiv bestärken, alkoholfrei zu bleiben.“

Angebote des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft:

Informationsangebote des BIÖG für Schwangere und ihr Umfeld:

Beratungsplattform für Schwangere zur Konsumreduzierung IRIS:

  • Schwangere, denen es schwerfällt, auf Alkohol ganz zu verzichten, werden durch das Internetportal IRIS online und anonym beim Konsumstopp unterstützt: www.iris-plattform.de

BIÖG-Beratungsleitfaden „Alkoholfrei in der Schwangerschaft“:

Printmaterialien:

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:

  • Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
  • Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
  • E-Mail: bestellung(aet)bioeg[Punkt]de

5.9.2025
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
www.bioeg.de

 

Vortrag: FASD und seine Auswirkungen in Erziehung und Unterricht

Kleiner Schluck – lebenslange Folgen!

FASD und seine Auswirkungen in Erziehung und Unterricht –
eine Einführung in die Fetale Alkoholspektrum-Störung (FASD)

Vortrag und Präsentation

Mittelschule Dietenhofen, Pestalozzistr. 2, 90599 Dietenhofen

Donnerstag, 25.5.2023

14.30 bis 17.00 Uhr


Referentin: Dr. Gisela Bolbecher vom FASD Netzwerk Nordbayern

Inhalt:
– Fallvorstellungen aus dem Bereich Kiga, Schule und Jugendarbeit
– Wie wirkt sich FASD beim Lernen aus?
– Wie beeinflusst FASD das Verhalten von Kindern und Jugendlichen?
– Wie können Erzieher:innen und Lehrkräfte mit FASD-Betroffenen in Kiga und Schule umgehen?
– Präventionsangebote zu FASD für Schulklassen


Wir laden ein:
Alle Fachkräfte aus den Bereichen Heil- und Sozialpägogik, Erzieher:innen, Lehrkräfte,
sowie Eltern und allgemein Interessierte

Ansehen bei fibs:
Link: https://fibs.alp.dillingen.de/?event_id=341253
oder per QR-Code: Eine Fortbildungsbescheinigung wird auf Wunsch am 25.5. nach der Veranstaltung ausgestellt.


Veranstalter:
– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Ansbach)
– Verein „Wir gegen Jugendkriminalität e.V.“ (Jukrim Ansbach)
– in Zusammenarbeit mit der Mittelschule Dietenhofen