Der Muff eines aus der Zeit gefallenen Urteils

Am 29.5. vor genau 50 Jahren wurde die gleichberechtigte Mitbestimmung an Hochschulen durch das BVerfG gekippt. Doch ist die Auslegung dieses Urteils heutzutage noch zeitgemäß?

Bericht: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

In der 68er Bewegung wurde sie erkämpft – die gleichberechtigte Mitbestimmung von Studierenden und Mitarbeitenden in den höchsten Gremien der Hochschulen. Dank der Drittelparität hatten diese eine Zeit lang genau so viel Mitspracherecht in den akademischen Senaten wie Professor*innen. Vor genau 50 Jahren, am 29. Mai 1973, wurde die erstrittene Drittelparität allerdings durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wieder aufgehoben. Studierendenvertreter*innen zweifeln jetzt, ob das 50 Jahre alte Urteil und seine aktuelle Auslegung überhaupt noch angemessen für eine moderne Hochschulpolitik ist. Weiterlesen