Das Programm Junges Wohnen muss sich in eine Vielzahl von Reformen eingliedern

Mitteilung: freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.

Gestern fand im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung ein Expertengespräch zu dem Thema „Programm Junges Wohnen und zu sozialer Infrastruktur für Studierende und Auszubildende“ statt.  Das Programm startete im März 2023 mit 500 Millionen Euro Bundes-Fördermitteln. Auch der freie zusammenschluss von student*innenschaften wurde als bundesweite überparteiliche Studierendenvertretung zur Stellungnahme gebeten und wurde durch die Vorständin Rahel Schüssler repräsentiert.

Nach dem Gespräch erklärt sie: Das Programm Junges Wohnen ist ein Schritt in die richtige Richtung gegen strukturelle Wohnungsnot von Menschen in Ausbildung. Dieses Programm kann jedoch nur ein Anfang sein und ist darauf angewiesen, dass noch mehr Reformen folgen.  Die Armut von jungen Menschen ist ein strukturelles Problem, welches strukturelle Lösungen braucht. Im Gespräch heute wurde deutlich, dass in der Wohnungsnot die Gruppen von Studierenden und Auszubildenden zusammengedacht werden müssen. Dabei muss der genaue Wohnbedarf der einzelnen Gruppen in der jeweiligen Statusgruppe ermittelt werden. Eine zielgenaue Hilfe ist anders nicht möglich.

Leider mussten wir feststellen, dass für Auszubildende lediglich das gefordert wird, was Studierende vermeintlich schon bekommen. Dies verkennt und relativiert jedoch die strukturelle Armut unter der ein Großteil der Studierenden leidet. Das BAföG schreit nach einer Reform und die Wohnraumsituation ist mehr als nur prekär. Wir fordern deshalb nachdrücklich: Kein Mensch in Ausbildung darf in Armut leben!

Bei dem Themenkomplex Wohnen sind Kommunen, Länder, aber auch der Bund in der Pflicht den sozialen Wohnraum massiv aus und um zu bauen, als auch Wohnheime zu fördern.


20.4.2023
Rahel Schüssler
freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.
www.fzs.de

 

Programm „Junges Wohnen“ – Azubis angemessen berücksichtigen

Gemeinsame Forderung von DGB, BDA und ZDH

Die Bundesregierung hat am 30.03.2023 eine Vereinbarung für ein Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ vorgelegt. Dazu erklären die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH):

Wir unterstützen es nachdrücklich, dass die Bundesregierung ein Förderprogramm „Junges Wohnen“ auflegen will, um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und für Studierende zu schaffen. Bund und Länder müssen das Programm nun zügig umsetzen und dabei die Zielgruppe der Auszubildenden in den Ländern angemessen berücksichtigen. Dadurch entstehen Chancen, für die Mobilität von Ausbildungsbewerber und -bewerberinnen, zur Verbesserung des regionalen Matchings auf dem Ausbildungsmarkt und für Zuwanderung in Ausbildung aus anderen Ländern. Weiterlesen