Nach der Welle ist vor der Welle

Die GEW Bayern fordert für das neue Kita-Jahr ab Herbst Pooltests für die Einrichtungen.

Nach der neuen Testverordnung der Bundesregierung stehen Kindern bis zum fünften Geburtstag kostenlose und anlasslose „Bürgertests“ zu, weil sie laut Begründung zu einer vulnerablen Gruppe gehören. Ab dem fünften Geburtstag sind keine kostenlosen Tests mehr angedacht – warum diese Kinder nicht mehr vulnerable sind, ist unklar. Kitas sind genauso wenig wie Schulen vorgesehen für regelmäßige „Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus“, so die Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. Juni 2022. Nach dem im März aktualisierten Infektionsschutzgesetz können die Länder wegen §28a – dem sogenannten Basisschutz – dennoch Tests für Kindertagesstätten einführen, sofern sie erforderlich sind. Weiterlesen