Straftäter*innen trotz fehlender Deutschkenntnisse behandeln
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf des Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetzes
Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts plant die Bundesregierung, Straftäter*innen bei fehlenden Deutschkenntnissen eine Suchtbehandlung zu verweigern. Unzureichende Sprachkenntnisse stünden dem Erfolg einer Behandlung entgegen und für den Einsatz von Sprachmittler*innen seien forensische Kliniken nicht geeignet. Weiterlesen