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Urlaubsverordnungen und Dienstbefreiungen
gsf – Alle Urlaubsverordnungen und Dienstbefreiungen finden sich in der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV)►Urlaubsverordnung: Hier geht es zur Gesamtübersicht der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV)
Die einzelnen Paragraphen lassen sich mit der Maus direkt anklicken, z.B. Erholungsurlaub, Anspruch auf Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung, Dienstbefreiungen, Urlaub in anderen Fällen (Kur, Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen, Sonderurlaub)►Dienstbefreiungen: Hier geht es direkt zum §16 – Dienstbefreiungen z.B. bei Todesfall, Umzug, Hochzeit usw.
Hier sind alle Dienstbefreiungen untereinander mit Tagen aufgelistet.Der/die SchulleiterIn bzw. das Staatl. Schulamt kann die Befreiungen gewähren. Wer wann wieviel befreien kann, steht in der Lehrerdienstordnung:
►Lehrerdienstordnung BayernGeschrieben am 15. Januar 2012 Keine KommentareKategorie: Arbeitszeit, Personalnachrichten, Recht und Unrecht Stichwort: Dienstbefreiungen, LDO, Lehrerdienstordnung, Urlaubsverordnung, UrlV

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