gsf – Alle Urlaubsverordnungen und Dienstbefreiungen finden sich in der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV)

Urlaubsverordnung: Hier geht es zur Gesamtübersicht der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV)
Hier finden sich die einzelnen Paragraphen, z.B. Erholungsurlaub, Anspruch auf Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung, Dienstbefreiungen, Urlaub in anderen Fällen (Kur, Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen, Sonderurlaub)

 

Dienstbefreiungen: Hier geht es direkt zum §16 – Dienstbefreiungen z.B. bei Todesfall, Umzug, Hochzeit usw.
Hier sind alle Dienstbefreiungen untereinander mit Tagen aufgelistet.

 

Der/die SchulleiterIn bzw. das Staatl. Schulamt kann die Befreiungen gewähren. Wer wann wieviel befreien kann, steht in der Lehrerdienstordnung:
Lehrerdienstordnung Bayern

 

 

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