Urlaubsverordnungen und Dienstbefreiungen

gsf – Alle Urlaubsverordnungen und Dienstbefreiungen finden sich in der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV)

 

► Urlaubsverordnung: Hier geht es zur Gesamtübersicht der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV)

http://www.besoldung-bayern.de/bayern_sonderurlaubsverordnung_uebersicht
Hier finden sich die einzelnen Paragraphen, z.B. Erholungsurlaub, Anspruch auf Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung, Dienstbefreiungen, Urlaub in anderen Fällen (Kur, Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen, Sonderurlaub)

 

► Dienstbefreiungen: Hier geht es direkt zum §16 – Dienstbefreiungen z.B. bei Todesfall, Umzug, Hochzeit usw.
Hier sind alle Dienstbefreiungen untereinander mit Tagen aufgelistet.

 

Der/die SchulleiterIn bzw. das Staatl. Schulamt kann die Befreiungen gewähren. Wer wann wieviel befreien kann, steht in der Lehrerdienstordnung:
► Lehrerdienstordnung Bayern


Die Links wurden am v. 9.1.2018 aktualisiert. Die GEW Ansbach kann jedoch keine Gewähr für die zukünftige Gültigkeit geben.

 

 

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