Tarifeinigung bringt mehr Gehalt – 31.3.2012

+++ Tariftelegramm TVöD +++

Am Ende des dritten Verhandlungstages haben sich die Tarifparteien nach zähem Ringen auf einen Kompromiss verständigt. Er umfasst eine Gehaltssteigerung in drei Schritten um insgesamt 6,3 Prozent. Am Ende der zweijährigen Laufzeit werden alle Tabellenwerte um 6,42 Prozent höher liegen als am 29. Februar 2012.

Die einzelnen Schritte:

  • 3,5 Prozent ab 1. März 2012
  • weitere 1,4 Prozent zum 1. Januar 2013
  • noch einmal 1,4 Prozent zum 1. August 2013.

Damit steigen die Einkommen der Beschäftigtem des Bundes und der Kommunen innerhalb der ersten zwölf Monate um 4,9 Prozent.

Die Tarifkommissionen der Gewerkschaften haben diesem Angebot der Arbeitgeber nach langen und heftigen Diskussionen zugestimmt. Besonders kritisch wurde dabei bewertet, dass es keine soziale Komponente enthält, der die Gewerkschaften mit ihrer Forderung nach einem Mindestbetrag von 200 Euro große Bedeutung beigemessen hatten. In dem dreitägigen Verhandlungsmarathon stellten die Arbeitgeber aber unmissverständlich klar, dass sie unter keinen Umständen bereit seien, sich auf eine echte soziale Komponente einzulassen.

Umstritten war auch bis zum Schluss die Forderung der Arbeitgeber, die Auswirkungen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Urlaubsstaffelung nach Lebensalter im Tarifabschluss zu berücksichtigen. Die Gewerkschaften konnten verhindern, dass es eine Anrechnung der Kosten auf das Tarifergebnis gibt. Sie haben aber einer Neuregelung von § 26 Abs. 1 TVöD zugestimmt, um zu verhindern, dass die Arbeitgeber von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das hätte bedeutet, dass alle Neueingestellten auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr zurückgefallen wären. Die Neuregelung sieht einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor und 30 Tagen für alle älteren Beschäftigten. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Für alle, die auf Grundlage der alten Regelung einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen erreicht haben oder erreichen, weil sie vor dem 1. Januar 2013 das 40. Lebensjahr vollenden, gilt ein Besitzstandsschutz. Unabhängig davon erhalten alle Beschäftigten infolge des Urteils im Jahr 2012 einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Dieser wirkt sich jedoch nicht als Besitzstand aus.

Bei den weiteren Themen gab es unterschiedlich zu bewertende Kompromisse:

Eine gute Lösung wurde hinsichtlich der Übernahme von Auszubildenden gefunden. Hier gilt:

  • Alle Auszubildenden erhalten einen Rechtsanspruch, bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf, unabhängig von der Note für zwölf Monate übernommen zu werden. Wenn sie sich in dieser Zeit bewähren, werden sie in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.
  • Auch für die Ver- und Entsorgungsbetriebe (TV-V) sowie die Flughäfen sind Lösungen gefunden worden.
  • Beim Geltungsbereich Theater und Bühnen gibt es eine Verhandlungszusage.
  • Bei der Sparkassenzulage blieben die Arbeitgeber jedoch hart.

Aus Sicht der GEW ist das ein gutes Ergebnis. Die Lohnerhöhung erfüllt bezogen auf die gesamte Laufzeit unsere Forderung nach einem echten Plus im Geldbeutel der Beschäftigten und trägt durch den erheblichen Gehaltssprung in den nächsten zehn Monaten dem Nachholbedarf des öffentlichen Dienstes Rechnung.

Nun werden die Mitglieder der GEW im Tarifbereich des TVöD zum Tarifergebnis befragt.

Potsdam, 31. März 2012

Ilse Schaad

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt

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