DGB Bayern kritisiert Beschluss zur Beamtenbesoldung: „Ohrfeige für die Beschäftigten“

DGB-Chef Jena setzt auf Gerechtigkeitssinn der Abgeordneten

Mitteilung: DGB Bayern

Der DGB Bayern, Spitzenorganisation für die bayerischen Beamtinnen und Beamten, kritisiert den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung bei seiner Finanzklausur zu den Beamtenbezügen scharf. "Es war viel Druck seitens des DGB und seiner Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes nötig, bis die Staatsregierung überhaupt begriffen hat, dass sie nicht darum herumkommt, die Besoldung ihrer Beamten zu erhöhen. Die jetzt beschlossene Erhöhung der Besoldung in zwei Schritten kommt allerdings zu langsam und fällt zu niedrig aus. Dieser Beschluss ist eine Ohrfeige für die Beschäftigten", sagt Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern.

Laut Staatsregierung sollen die Beamten nach einer Nullrunde in 2011 ab 1. Januar 2012 1,9 % und  ab 1. November 2012 nochmals 1,5 % mehr Geld erhalten. "Damit kommt die Besoldungserhöhung über ein Jahr später als bei den angestellten Beschäftigten des Freistaats und fällt zudem geringer aus. Die Bayerische Staatsregierung verlässt damit den erprobten und kooperativen Weg der Übertragung des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamten", sagt Jena. "Die schwarz-gelbe Koalition preist ihre eigenen Beschlüsse als 'beispielhafte Finanzpolitik', für mich ist das eine beispiellose Personalpolitik. Nachdem sich die Staatsregierung offenbar dafür entschieden hat, als unfairer Arbeitgeber zu agieren, setzen wir nun auf den Gerechtigkeitssinn der Landtagsabgeordneten, die ja 2011 für sich selbst eine Diätenerhöhung um 3,5 % beschlossen haben."

Quelle: PM Nr. 45 v. 21.11.2011 – DGB Bayern – www.bayern.dgb.de

siehe auch die Mitteilung der SPD zum Thema

Ein Geschenk für Gutverdiener

Zu einem Bericht der Süddeutschen Zeitung von heute, nachdem sich CSU und FDP geeinigt hätten, die Gebühren für das letzte Kindergartenjahr zu streichen, erklärt die Landesvorsitzende Theresa Schopper:

Mitteilung: Bündnis 90/Die Grünen Bayern

"Mit dem kostenfreien dritten Kindergartenjahr rollt der Bildungszug in die falsche Richtung. Dringend nötige Verbesserungen bei der frühkindlichen Bildung bleiben auf der Strecke. Dieser Schritt kostet viel, aber er führt nicht zu besseren Ergebnissen, die etwa durch kleinere Gruppen möglich wären. Ein beitragsfreies drittes Jahr bringt pädagogisch wenig. Praktisch alle Kinder besuchen das letzte Kindergartenjahr, die Streichung der sozial gestaffelten Gebühren ist einzig und allein ein Geschenk an die Gutverdiener: Sie sind die wahren Profiteure dieser Entscheidung.

Es würde viel mehr Sinn machen, das erste Kindergartenjahr gebührenfrei zu stellen, weil es von wesentlich weniger Kindern besucht wird. Somit würde für einen Teil der Eltern ein Anreiz geschaffen, ihre Kinder besser an der frühkindlichen Bildung teilhaben zu lassen. Die Koalition hat sich anders entschieden. Das Kindeswohl war anscheinend nicht die Richtschnur für diesen Beschluss."

Quelle: PM v. 19.11.2011 – Bündnis 90/Die Grünen Bayern

Neues Eingruppierungsrecht der Länder

Tariftelegramm +++ Tariftelegramm +++ Tariftelegramm

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Das neue Eingruppierungsrecht im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder steht. Viel hat sich nicht geändert. Verbesserungen gibt es für Beschäftigte, die in die Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert sind und die bei Fortgeltung des BAT/BAT-O nach einer höchstens sechsjährigen Bewährungszeit in die höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären. Im Organisationsbereich der GEW betrifft dies den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder. So sind z.B. die Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung in normaler Tätigkeit nicht mehr in die Entgeltgruppe 3, sondern in die Entgeltgruppe 5 – einschließlich Stufe 6 – eingruppiert. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung kommen in die Entgeltgruppe 8. Ab 1. Januar 2012 gibt es auch in bestimmten Bereichen wieder Zulagen (z.B. auch die Heimzulage).

Lehrkräfte bleiben weiterhin ausgenommen! In Hessen müssen gesonderte Verhandlungen geführt werden.

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2012 unmittelbar für die ab diesem Tag neu eingestellten Beschäftigten in Kraft. Die anderen Beschäftigten können entscheiden, ob sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe verbleiben wollen oder auf Antrag in das neue Eingruppierungsrecht wechseln möchten. Diese Entscheidung kann noch bis zum 31. Dezember 2012 getroffen werden. Ob es sinnvoll ist, in das neue Eingruppierungsrecht zu wechseln, muss anhand der individuellen Entgeltentwicklung geklärt werden. Die GEW wird hierzu für ihre Untergliederungen Schulungen durchführen, um ihre Mitglieder vor Ort sachkundig zu beraten.

Berlin, 16. November 2011
Ilse Schaad
Peter Jonas

GEW-Hauptvorstand
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt