678 Stellenhebungen nach A13 für GS und MS

gsf – Im bayerischen Doppelhaushalt 2013/2014 sind insgesamt

359 Stellenhebungen von A 12 nach A 12 + AZ und

678 Stellenhebungen von A 12 nach A 13

für den Grund- und Mittelschulbereich ausgewiesen – vermutlich ab 1.7.2013.

Zur weiteren Information der Vergleich mit der Gesamtlehrerzahl: Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2011/12 insgesamt in Bayern – darunter 42414 Grund- und Mittelschullehrkräfte:

Quelle: http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/unterrichtsversorgung.html

Ursprünglich waren noch weniger Stellenhebungen vorgesehen. Ingrid Heckner, MdL und Vorsitzende des Arbeitskreises für Fragen des öffentlichen Dienstes der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag schrieb am 6.12.2012 der bayerischen GEW-Vorsitzenden Gele Neubäcker eine Mail.

Hier Ingrid Heckners Mail in Auszügen:

"(…) Der ursprüngliche Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2013/2014 sah für die Grund- und Mittelschulen 200 Stellenhebungen von A 12 nach A 12 + AZ und 175 Stellenhebungen von A 12 nach A 13 vor.

Durch den großen Einsatz von mir und meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeitskreis für Fragen des öffentlichen Dienstes sowie dem Arbeitskreis für Bildung, Jugend und Sport ist es uns gelungen, zahlreiche Verbesserungen für die Lehrerinnen und Lehrer zu erreichen.

Im Grund- und Mittelschulbereich enthält der Doppelhaushalt 2013/2014 nun insgesamt 359 Stellenhebungen von A 12 nach A 12 + AZ und 678 Stellenhebungen von A 12 nach A 13. (…)"

Den Anteil von A13-Beförderungen an der Gesamtlehrkräftezahl im GS/MS-Bereich kann sich jeder selber ausrechnen, wobei es sicher mehr Lehrkräfte als Stellen sind, weil auch Teilzeitkräfte befördert werden können.  Auch wenn damit der Einstieg nach A13 für GS- und MS-Lehrkräfte in Bayern erfolgen wird, kann das aufgrund der fast schon peinlich geringen Anzahl dennoch nicht zufriedenstellen. Die GEW fordert nach wie vor eine gleiche Einstiegsbesoldung von A13 für alle Lehrkräfte.

Gele Neubäcker am 9.12.2012 zu den Stellenhebungen im Bereich Grund- und Mittelschulen – „funktionslose Beförderungen“:

"… Dies gilt für 2013 und 2014. Die ersten Beförderungen sollen zum Halbjahr 2013 erfolgen (rechtzeitig vor der Landtagswahl). Wie viele es dann sein werden, und unter welchen Bedingungen sie erfolgen sollen (Beurteilungsergebnis und Dienstzeit) ist noch nicht bekannt. Wer nach A 13 kommt, wird dann die Amtsbezeichnung: „Studienrat / Studienrätin in Grundschul- bzw. Mittelschuldienst“ erhalten."

Weitere Infos zur Stellenhebung nach A13 im GS/MS-Bereich (vorläufige Voraussetzungen)

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