GEW nimmt Gesprächsangebot der TdL an

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Die Bundestarifkommission Länder (BTK-L) hat auf ihrer Sitzung am 25. Oktober 2013 in Göttingen entschieden, die Landesregierung nicht aus ihrer Verantwortung für die Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte zu entlassen. Die Länder bleiben als Arbeitgeber der zuständige Tarifpartner für die GEW. Gleichwohl hat sich die BTK-L einstimmig dafür ausgesprochen, das Gesprächsangebot des Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) anzunehmen und die Möglichkeiten für die Führung von Verhandlungen auf Bundes-Ebene erneut auszuloten.

Dem Gesprächsangebot der TdL vorangegangen waren Verhandlungsaufforderungen von GEW-Landesverbänden an ihre jeweiligen Landesregierungen, auf Landesebene über die Eingruppierung der Lehrkräfte zu verhandeln. Auf die Ablehnung der betroffenen  Landesregierungen reagierte die GEW mit Aktionen bis hin zu Warnstreiks.
 
In ihrem in Göttingen gefassten Beschluss hält die GEW an dem Ziel einer tariflichen Eingruppierungsregelung für alle angestellten Lehrkräfte auf der Grundlage von Qualifikation und Tätigkeit fest. Dabei strebt sie die einheitliche Eingruppierung aller Lehrkräfte mit einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung in Übereinstimmung mit den allgemeinen Eingruppierungsmerkmalen des Entgelttarifvertrages der Länder und die Beseitigung aller benachteiligenden Eingruppierungen, insbesondere im Hinblick auf die Lehrkräfte im Tarifgebiet Ost und mit ausländischen Abschlüssen, an.
 
Die BTK-L beauftragte den Arbeitsbereich Tarif- und Beamtenpolitik im GEW-Hauptvorstand, mit der TdL einen Zeitplan zu vereinbaren. Auf der Grundlage möglicher Gesprächsergebnisse wird die BTK-L über die Aufnahme von entsprechenden Verhandlungen entscheiden; mit dem Ziel, diese im Spätherbst 2014 abzuschließen.
 
Frankfurt, 29.10.2013
Andreas Gehrke
GEW-Hauptvorstand
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