„Verantwortungsvoller Abschluss in schwieriger Corona-Zeit“

Bildungsgewerkschaft GEW zum Ergebnis der Tarifrunde öffentlicher Dienst Länder

Potsdam – Als „verantwortungsvollen Abschluss in schwieriger Corona-Zeit“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Ergebnis der Tarifverhandlungen bezeichnet. „Mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Situation ist der Abschluss zu vertreten. Viele Beschäftigte haben genau so wie wir mehr erwartet. Die Arbeitgeber waren aber leider nicht dazu bereit, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in der Corona-Krise gerecht zu werden“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Montag nach dem Ende der Verhandlungen in Potsdam. „Zusätzlich zu den Gehaltserhöhungen haben die Gewerkschaften die Hauptforderung der Arbeitgeber abgewehrt, durch Zerstückelung von Arbeitsabläufen eine schlechtere Eingruppierung vieler Beschäftigter durchzusetzen und damit Geld zu sparen. Das ist ein Erfolg, weil damit der Einsturz einer der Säulen der Tarifarchitektur verhindert worden ist.“    

Kernpunkte des Tarifabschlusses

  • Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022, steuer- und sozialabgabenfrei*
  • 2,8 Prozent mehr Gehalt ab dem 1. Dezember 2022
  • Gesprächszusage über Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte
  • Höhere Zulagen für während der Corona-Pandemie besonders belastete Beschäftigtengruppen im Gesundheitsbereich 
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate

Die Arbeitgeber wollten unbedingt durchsetzen, dass sie Beschäftigte anders als bisher, sprich niedriger in das Tabellensystem des Gehaltstarifvertrages eingruppieren können. Dafür hatten sie dem Thema „Arbeitsvorgang“ höchste Priorität gegeben. Dahinter verbergen sich Mechanismen, nach denen Beschäftigte in das Tabellensystem des Gehaltstarifvertrages einsortiert werden. Durch die Zerstückelung von Arbeitsabläufen sollte eine schlechtere Eingruppierung von Beschäftigten möglich gemacht werden.

Der Tarifabschluss 2021 gilt für rund 1,2 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder. Die Gewerkschaften verlangen, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bezüge der rund 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie die rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen wird.

Ver.di hat gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Verhandlungsführerschaft für die DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und IG BAU sowie die dbb tarifunion.

*Ergänzung durch die Redaktion: Auszubildende und PraktikantInnen erhalten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro und um 50 EUR steigende Monatsentgelte ab dem 1. Dezember 2022.


29.11.2021
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

GEW Bayern unterstützt die Petition der Heilpädagogischen Förderlehrer*innen

Heilpädagogische Förderlehrer*innen aufzuwerten ist langjähriges Anliegen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Bayern (GEW Bayern). Die Bildungsgewerkschaft fordert den Landtag auf, dieses Anliegen zu unterstützen.

Am 30. November soll eine Petition von Heilpädagogischen Förderlehrer*innen im „Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes“ des Landtages behandelt werden. Die Petitent*innen fordern eine deutlich höhere Eingruppierung nach den Tarifverträgen für die Kommunen und die Länder. Weiterlesen

GEW nimmt Gesprächsangebot der TdL an

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Die Bundestarifkommission Länder (BTK-L) hat auf ihrer Sitzung am 25. Oktober 2013 in Göttingen entschieden, die Landesregierung nicht aus ihrer Verantwortung für die Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte zu entlassen. Die Länder bleiben als Arbeitgeber der zuständige Tarifpartner für die GEW. Gleichwohl hat sich die BTK-L einstimmig dafür ausgesprochen, das Gesprächsangebot des Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) anzunehmen und die Möglichkeiten für die Führung von Verhandlungen auf Bundes-Ebene erneut auszuloten.

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Was versteht man unter TVL, TV-L und L-ego?

Die TVL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) über sich:

Die deutschen Länder haben sich unter dem Namen „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen. Zweck der Tarifgemeinschaft ist die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen und sonstigen Vereinbarungen.

Mitglieder können die deutschen Länder sein (Mitgliedsländer). An Stelle eines Landes kann auch ein Arbeitgeberverband, in dem das jeweilige Land einen beherrschenden Einfluss hat, Mitglied sein. Das ist derzeit in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen der Fall. Derzeit sind 14 deutsche Länder Mitglieder. Das Land Berlin wurde am 30. Juni 1994 aus der TdL ausgeschlossen. Hintergrund war ein Verstoß gegen die Grundsätze der TdL. Berlin beharrte darauf, auch im Ostteil der Stadt, entgegen den Grundsätzen der TdL, die Entgeltregelungen für das Tarifgebiet West anzuwenden. Das Land Berlin hat im Frühjahr 2003 eigenständige Tarifverträge mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geschlossen. Mit Wirkung vom 31. März 2004 trat das Land Hessen aus der TdL aus.

Tarifvertragspartner der TdL sind die Gewerkschaften ver.di (ehemals ÖTV und DAG) und dbb-tarifunion, der Marburger Bund (MB) sowie im Bereich der Waldarbeiter die IG BAU. Die GEW (Wissenschaft – Lehrer) sind durch ver.di vertreten, ist aber bei den Verhandlungen mit am Tisch.

Quelle: http://www.tdl-online.de/aufgaben/default.asp

Die GEW über den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder): Weiterlesen