GEW Bayern zur Situation in den Kitas: Arbeiten unter erschwerten Bedingungen und jetzt wird auch noch der Urlaub gestrichen?

Viele Erzieher*innen arbeiten seit Ausbruch der Corona-Pandemie ununterbrochen in den Kitas im Rahmen der Notbetreuung oder im Homeoffice, um für Eltern und Kinder da zu sein. Sie hatten seit Weihnachten keinen Urlaub mehr, nachdem auch in den Osterferien die Notbetreuung aufrechterhalten werden musste.

Eine Kollegin, die bei einem kirchlichen Träger arbeitet, schildert die Lage so: „Wir haben nie aufgehört zu arbeiten! Wir arbeiten täglich zu 100 Prozent trotz aller Belastungen, die die Corona-Situation mit sich bringt. Es mangelt am Arbeitsschutz, die Räume sind zu klein, der dringend notwendige Abstand kann in Kitas nicht eingehalten werden und von Mund-Nasen-Schutz können wir nur träumen. Kolleg*innen aus den Risikogruppen arbeiten trotz Vorerkrankung in der Notbetreuung. Und jetzt wird uns der Urlaub gestrichen? Geht das rechtlich überhaupt, uns unseren Urlaub wegzunehmen und auf unbestimmte Zeit zu verschieben? Deckt das irgendein Gesetz ab, dass wir nur noch an einzelnen Tagen über das Jahr verteilt Urlaub beantragen dürfen?“

„Das Bundesurlaubsgesetz gilt weiterhin und eine Streichung des geplanten Urlaubs ist nur mit Einverständnis der Kolleg*innen möglich“, stellt Gabriele Albrecht-Thum, Gewerkschaftssekretärin der GEW Bayern und verantwortlich für den Bereich sozialpädagogische Berufe klar. „Urlaub dient der Erholung der Beschäftigten, d.h. auch dass der Kalenderurlaub im jeweiligen Kalenderjahr einzubringen ist. Außerdem muss gesetzlich den Beschäftigten ein zusammenhängender Urlaub von mindestens 2 Kalenderwochen ermöglicht werden. Wenn es im Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt, bedarf es dessen Zustimmung, sollte eine allgemeine Urlaubssperre in den Sommerferien geplant sein. Bereits genehmigter Urlaub kann nur aus zwingenden dienstlichen Gründen zurückgenommen werden. Der Arbeitgeber muss dann ggf. die Stornierungskosten für Urlaubsreisen etc. übernehmen. Das kann teuer werden, denn viele Kolleg*innen haben natürlich im Vertrauen auf die üblichen Schließzeiten ihren Urlaub bereits gebucht.“ Den Beschäftigten empfehlen wir, sich von uns beraten zu lassen. Durch die heutige, weitere Lockerung rechnen wir teilweise wieder mit einer vollen Belegung in den Kitas und das aufgrund der Situation der Risikogruppen oft mit noch weniger Personal, als dies in Normalzeiten der Fall ist.

Ministerin Frau Trautner sprach deshalb wohl in einer Pressekonferenz schon von einer Aufweichung der Sommerschließung. Dazu sagt die GEW Bayern klar „Nein“! Die Landeshauptstadt München z.B. hält an den geplanten Schließzeiten unter Beibehaltung der Notbetreuung fest!

Erzieher*innen sind nicht unendlich belastbar. Wir nehmen Politiker*innen beim Wort, die noch vor wenigen Wochen den Beruf der Erzieher*in u.a. neben den pflegerischen Berufen als systemrelevant einstuften. Gar von „Held*innen“ war die Rede. Doch auch „Held*innen“ brauchen eine Auszeit – gerade in diesen Zeiten! Es kann ihnen nicht zugemutet werden, dass sie die bildungspolitischen Versäumnisse der letzten Jahrzehnte – Stichwort: Fachkräftemangel – ausbaden müssen. Wir brauchen jetzt und in Zukunft viele Menschen, die diesen Beruf ausüben wollen. Dafür werden sich nur Engagierte finden, wenn Arbeitgeber dem notwendigen Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den arbeitsrechtlichen Bedingungen, z.B. auch bezüglich der Urlaubsregelung, wie gesetzlich vorgeschrieben Rechnung tragen.


25.5.2020
Gabriele Albrecht-Thum
GEW Bayern
www.gew-bayern.de