Erschreckender Anstieg der Straftaten im Feld der „Hasskriminalität“

Bericht: amnesty international

Für Amnesty International beweist die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität für das Jahr 2019, dass der Kampf gegen rassistische und antisemitische Angriffe nicht nur zur Chefsache erklärt werden darf – diesem Signal müssen dringend Taten in Bund und Ländern folgen.

Anlässlich der Statistik der politisch motivierten Kriminalität (PMK) für das Jahr 2019 fordert Amnesty International die Innenbehörden dazu auf, den Kampf gegen Rassismus sowie gegen rassistische und antisemitische Gewalt zur prioritären Daueraufgabe zu machen.

„Besonders erschreckend ist der Anstieg der Straftaten im Themenfeld ‚Hasskriminalität'“, sagt Maria Scharlau, Expertin für Anti-Rassismus bei Amnesty International in Deutschland. Hier wurden im Jahr 2019 rund 8500 Straftaten aus rassistischen Motiven gemeldet. Und das sind bei Weitem nicht alle: „Uns muss klar sein, dass gerade im Bereich rassistischer Gewalt ein großes Dunkelfeld besteht. Viele Betroffene zeigen Angriffe gar nicht an, zum Beispiel weil sie Sorge haben, von der Polizei nicht ernst genommen zu werden“, so Scharlau.

Besorgniserregend ist auch der Anstieg der antisemitischen Straftaten um ganze 13 Prozent.

„Wichtig ist, dass sich Bund und Länder dem Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus dauerhaft widmen und nicht nur dann, wenn ein weiterer tragischer Anschlag wie in Halle oder Hanau das Land erschüttert. Es ist die zentrale Aufgabe der Innenbehörden, dafür zu sorgen, dass alle Menschen in Deutschland sicher leben können ohne ständige Angst vor rassistischen und antisemitischen Angriffen. Dass die Bundesregierung dies zur Chefsache erklärt und einen Kabinettsausschuss gegen Rassismus und Rechtsextremismus eingerichtet hat, ist ein wichtiges Signal. Diesem Signal müssen nun Taten auf Ebene von Bund und Ländern folgen. Hier gibt es noch viel zu tun“, sagt Scharlau.

Amnesty International fordert verbindliche Anti-Rassismus-Trainings für alle an der Ermittlung von Straftaten beteiligten Stellen und ihre Mitarbeiter. Gegenüber Mitarbeitern mit rassistischen und rechtsextremen Einstellungen in den eigenen Reihen müssen alle Sicherheitsbehörden eine Null-Toleranz-Politik zeigen und umsetzen. Um möglichst alle Fälle von rassistischer Gewalt zu erfassen, sollten die Ermittlungsbehörden bei Gewaltkriminalität immer auch rassistische Gründe prüfen und die Ergebnisse dokumentieren.


27.5.2020
amnesty international
www.amnesty.de


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