GEW stellt To-Do-Liste für das Kultusministerium zum neuen Schuljahr auf

Bis zum Beginn des neuen Schuljahres sind es noch knapp drei Monate, nach Ansicht der GEW Bayern also höchste Zeit für die Staatsregierung und den Landtag, die Weichen für einen bestmöglich geordneten Start des Unterrichts im Schuljahr 2020/21 zu stellen.

Johannes Schiller, Sprecher der Landesfachgruppe sonderpädagogische Berufe der GEW Bayern und Mitglied im Hauptpersonalrat, sagte dazu heute in München:

„Wir müssen davon ausgehen, dass der Unterricht im neuen Schuljahr weiterhin geprägt sein wird durch die Vorgaben des Infektionsschutzes. Hinzu kommt ein Lehrkräftemangel, der schon vor der Corona-Krise bestand. Dieser massive Mangel wird sich durch den notwendigen Schutz von Risikogruppen innerhalb des Personals noch einmal drastisch verschärfen.“

Die Zwangsmaßnahmen aus dem sogenannten „Piazolo-Paket“, die im Januar für Grund-, Mittel- und Förderschulen verkündet wurden, seien nach wie vor vollkommen ungeeignet. Alle müssten sich darauf einstellen, dass es einen gleichzeitigen Präsenzunterricht aller Schüler*innen auch im kommenden Schuljahr nicht geben wird. Phasen des Präsenzunterrichts und Phasen des „Lernens zuhause“ werden sich weiterhin abwechseln müssen.

Die GEW Bayern setzt daher diese „Hausaufgaben für die Staatsregierung“ auf die To-Do-Liste:

  • Ausstattung aller Lehrer*innen und Schüler*innen mit digitalen Endgeräten. Die Lernmittelfreiheit muss dahingehend ausgeweitet werden, dass alle Schüler*innen und Lehrer*innen in den Phasen des „Lernens zuhause“ auf digitalem Weg zuverlässig und unter Gewährleistung des Datenschutzes in Verbindung bleiben können. Das bedeutet auch, dass alle Schüler*innen mit einer funktionierenden Internetverbindung ausgestattet werden müssen.
  • Die Präsenzphasen müssen auch dazu genutzt werden, den Umgang mit online-Plattformen und Tools für Videokonferenzen zu üben. Der Kontakt zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen muss auch während des „Lernens zuhause“ sichergestellt sein. Kein*e Schüler*in und keine Lehrkraft darf außen vor bleiben.
  • Der Infektionsschutz erfordert eine zuverlässige Reduzierung der Klassengrößen und eine Ausstattung der Schulen mit Desinfektionsmitteln und Mund-Nase-Masken bzw. Plexiglasgesichtsschildern.
  • Eine engmaschige, regelmäßige Testung auf den Coronavirus muss für alle Beschäftigten im Schulbereich sicher gestellt sein. Dazu bildet die Verordnung des Bundesgesundheitsministers von Ende Mai die Grundlage. Sie ermöglicht präventive Reihentests auch ohne Symptome. Auch in Schulen sollte gelten, dass auch unabhängig vom Auftreten von Covid-19 getestet werden kann.
  • Es müssen für jede Schule Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereitstehen, die die Schulleitungen bei der Realisierung von Maßnahmen des Infektionsschutzes beratend unterstützen – auch persönlich vor Ort.
  • Schließlich erneuert die GEW deutlich ihre Forderung für die kommenden Sommerferien: Keine Beteiligung von Lehrkräften an einer Notbetreuung in den Ferien! Lehrer*innen sind dafür da, Schule und Unterricht zu planen, zu organisieren, durchzuführen und nachzubereiten. Darüber hinaus müssen sie den Kontakt zu den Eltern und außerschulischen Einrichtungen pflegen. Dazu wird auch die unterrichtsfreie Zeit benötigt. Und nicht zuletzt: Auch Lehrer*innen haben ein Recht auf Urlaub!

16.6.2020
GEW Bayern
www.gew-bayern.de