Öffentlicher Dienst: Home-Office
Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten.
Verwaltungsgericht Berlin,
Beschluss vom 14. April 2020 – 28 L 119/20
aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Juli/August 2020 (www.dgb.de/einblick)
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