Öffentlicher Dienst: Home-Office

Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten.

Verwaltungsgericht Berlin,
Beschluss vom 14. April 2020 – 28 L 119/20


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Juli/August 2020 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!