Staatsregierung schwenkt um – Lolli-Tests jetzt auch in Kitas!

Überraschend schwenkte die bayerische Staatsregierung um und bezahlt nun Lolli-Tests auch in Kitas, wie Markus Söder bekannt gab. Damit erfüllt der Ministerpräsident eine Forderung der GEW Bayern.

Mitteilung: GEW Bayern

Anders als an den Schulen wird laut Sozialministerin Trautner den Kommunen zukünftig freigestellt, ob sie die PCR-Pool-Tests, bekannt auch als Lolli-Tests, oder die bisherigen Antigen-Schnelltests zur Verfügung stellen. Die Kosten werden in jedem Fall von der Staatsregierung übernommen.

„Wir begrüßen das Umdenken der Staatsregierung sehr. Damit entfällt das bisherige sehr aufwändige Verfahren, dass Eltern die kostenlosen Selbsttests per Gutschein in Apotheken abholen müssen“, so Gerd Schnellinger, der stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Bayern. „Das macht auch Sinn, denn in Kitas muss für Beschäftigte, Eltern und Kinder derselbe Schutzstandard wie in den Grundschulen gelten. Voraussetzung soll nun aber sein, dass die Kommunen mitziehen und die Logistik für die Lolli-Tests übernehmen“, stellt Gerd Schnellinger irritiert fest und fügt hinzu: „Warum in den Kitas die Kommunen die Verantwortung für die Entscheidung über die sichereren PCR-Lolli-Tests und auch die Umsetzung übernehmen müssen, verstehe ich nicht. Eine Zusammenarbeit von Kultus- und Sozialministerium bei diesem wichtigen Thema sollte doch möglich sein, damit die Lolli-Tests, die schon so lange gefordert werden, schnell in die Kitas kommen.“

„Da die Akzeptanz der deutlich genaueren und praktischeren PCR-Lolli-Tests sowohl bei Eltern als auch bei Kindern viel höher ist, wird mit dieser Maßnahme auch die Gefahr von Quarantäne deutlich minimiert“, ergänzt Hilger Uhlenbrock, Sprecher der Landesfachgruppe sozialpädagogische Berufe. 

Wichtige Zusatzinformation: Unter „Kita“, also Kindertagesstätten, werden viele unterschiedliche Bildungseinrichtungen zusammengefasst. Gerne übersehen werden dabei die Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dazu zählen: Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE – Vorschule der Förderschule) und die Heilpädagogische Tagesstätten (HPT – dem Hort ähnlich). Die SVE ist eine Einrichtung der Schule. Für sie ist das Kultusministerium zuständig.


15.9.2021
Gerd Schnellinger
stellvertretender GEW-Landesvorsitzender
Hilger Uhlenbrock
Sprecher der Landesfachgruppe sozialpädagogische Berufe der GEW-Bayern
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

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