Arbeitsverweigerung ist keine Option!

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzse.V.) bezieht in der beigefügten Datei Stellung zum am 10. Januar vom BMBF vorgelegten Referent*innenentwurf für das 29. BAföGÄnderungsgesetz. Größte Kritikpunkt sind hierbei das Ausbleiben der Anpassung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale sowie die Anhebung der Höchstverschuldungsgrenze.

Niklas Röpke, fzs-Vorstandsmitglied hierzu:
„Wir freuen uns über einen Teil der vorgelegten Veränderung, wie die Studienstarthilfe, auch wenn sie im aktuellen Entwurf zu wenig Menschen hilft. Jedoch lässt sich zusammenfassend für diese Reform sagen: Arbeitsverweigerung darf keine Option sein!

Das Ausspielen von den hier vorgelegten Reformvorhaben gegen die Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale mit Verweis des BMBF auf eine enge Haushaltslage ist nicht nachvollziehbar und scheint künstliche Konflikte als  ScheinRechtfertigung schüren zu wollen.

Nicht nur kritisieren wir, dass  mit dem offenen Betrag von mehr als 80 Millionnen Euro noch eine Anpassung hätte stattfinden können und scheinbar nur aus trotz verweigert wurde.

Viel mehr gilt: eine Bildungsministerin müsste die erste Vorreiterin im Bundeskabinett sein, die sich gegen Einsparungen am sowieso schon eng bemessenen BMBF-Haushalt stark macht. Stattdessen wird dogmatisch an der Schuldenbremse festgehalten, auf Zukunftsinvestitionen in der Bildung verzichtet und es werden Entscheidungen aufgeschoben – auch hier hätten wir mehr Engagement statt parteitreuen Dogmatismus auf Kosten der Studierenden erwartet.“


18.1.2024
Niklas Röpke
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
www.fzs.de

 

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