Bayern führt Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ ein

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Februar 2021

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Bayern führt Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ ein / Modellversuch erfolgreich / Entwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen geht in die Verbändeanhörung

Die Staatsregierung führt nach einem erfolgreichen Modellversuch „Islamischer Unterricht“ als Wahlpflichtfach an den Schulen ein. Zukünftig soll vorwiegend für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens als Alternative zur Religionslehre neben Ethikunterricht künftig auch „Islamischer Unterricht“ wählbar sein. Dieser bietet in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung im Geiste des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Eingesetzt werden staatliche Lehrerinnen und Lehrer, die über die Befähigung zum Lehramt an öffentlichen Schulen oder eine vergleichbare pädagogische Qualifikation verfügen.

Das Kabinett billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der jetzt in die Verbandsanhörung geht. In der Einführungsphase ab dem Schuljahr 2021/2022 werden 350 Standorte ermöglicht. Um die hohe Akzeptanz dieses Wahlpflichtfachs zu bewahren, soll bei der Ausgestaltung und Entwicklung des Lehrplans mit seinen islamkundlichen Inhalten auf die Kompetenz des Wissenschaftlichen Beirats des Departments Islamisch-Religiöse Studien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (DIRS) zurückgegriffen werden.

Quelle:
23.2.2021
Bayerische Staatsregierung
www.bayern.de

 

Gesetze und Verordnungen

Hier gibt es alles, was nach Gesetz und Verordnung aussieht:
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  • Verfassung des Freistaates Bayern
  • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
  • Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG)
  • Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
  • Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)

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