Kein Unterricht für Grundschülerin ohne OP-Maske

Eine Grundschülerin darf am Unterricht nur mit OP-Maske teilnehmen, wenn sie nicht durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachweisen kann, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann. Ein derartiges ärztliches Zeugnis muss gewissen Mindestanforderungen genügen.

Aus dem Attest muss sich nachvollziehbar ergeben, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Maskenpflicht alsbald zu erwarten seien und woraus diese im Einzelnen resultierten. Darüber hinaus muss erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist.

Verwaltungsgericht Düsseldorf,
Beschluss vom 24. August 2021 – 29 L 1693/21


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Oktober 2021 (www.dgb.de/einblick)
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