Rund 9 Millionen Schutzmasken für bayerische Lehrkräfte und schulisches Personal

Mitteilung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

MÜNCHEN. Das Kultusministerium stellt auf der Grundlage des heutigen Ministerratsbeschlusses 6 Millionen OP-Masken für die Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal an den staatlichen Schulen sowie den Förderschulen im Freistaat zur Verfügung. Zudem erhalten alle Schulen im Freistaat weitere 2,77 Millionen Masken im FFP2-Standard. Kultusminister Michael Piazolo: „Der Gesundheitsschutz für alle Mitglieder der Schulfamilie hat höchste Priorität. Daher haben wir ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die Schulen geknüpft: mit regelmäßigen Tests, Impfangeboten, Masken und Lüftungskonzepten. Ich freue mich, dass wir erneut rund 9 Millionen Masken an die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige schulische Personal verteilen können.“

Die Auslieferung und Verteilung der Masken beginnt zeitnah nach den Weihnachtsferien. Für den Unterricht werden OP-Masken zur Verfügung gestellt. Für Situationen, in denen ein besonderer Schutz erforderlich ist, erhalten alle Schulen auch ein entsprechendes Kontingent an Masken im FFP2-Standard.


21.12.2021
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
www.km.bayern.de

 

Kein Unterricht für Grundschülerin ohne OP-Maske

Eine Grundschülerin darf am Unterricht nur mit OP-Maske teilnehmen, wenn sie nicht durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachweisen kann, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann. Ein derartiges ärztliches Zeugnis muss gewissen Mindestanforderungen genügen.

Aus dem Attest muss sich nachvollziehbar ergeben, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Maskenpflicht alsbald zu erwarten seien und woraus diese im Einzelnen resultierten. Darüber hinaus muss erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist.

Verwaltungsgericht Düsseldorf,
Beschluss vom 24. August 2021 – 29 L 1693/21


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Oktober 2021 (www.dgb.de/einblick)
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