Erlass einer Allgemeinverfügung zum schnelleren Einsatz von qualifizierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern

Wie das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 19.1.2024 per Pressemitteilung meldete, sollen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen schneller und leichter eingestellt werden:

Das Bayerische Familienministerium hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die bei der Herausforderung des Fachkräftemangels unterstützen soll und Erleichterungen bringt. Die Allgemeinverfügung ermöglicht es, in Standardfällen Personal mit anderer Qualifikation, aber ohne klassische Erzieher- oder Kinderpflegeausbildung, schneller und ohne aufwändige Einzelfallprüfung in Kindertageseinrichtungen einsetzen zu können.
Beispielsweise stimmt das StMAS in der Allgemeinverfügung dem Einsatz von Personen, die einen inländischen Bachelorabschluss oder ein Diplom in Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaften haben und mindestens sechs Monate in einer Kindertageseinrichtung im pädagogischen Bereich praktisch tätig waren, als pädagogische Fachkraft zu. Auch dem Einsatz von staatlich geprüften Sozialassistentinnen und Sozialassistenten als pädagogische Ergänzungskraft wird generell zugestimmt. Bei diesem Abschluss handelt es sich um ein Pendant zum bayerischen Abschluss der staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger.

aus: PM 016.24, 19.1.2024
Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
www.stmas.bayern.de