Weihnachten 2020: Unterrichtsregelungen in Bayern

Ferienbeginn:

In ihren „Informationen für Erziehungsberechtigte“  gab das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ende November bekannt, dass die Weihnachtsferien heuer bereits am Montag, 21.12., beginnen, also zwei Tage vor dem regulären bisherigen Ferienbeginn. Die Schule beginnt wieder am 11.1.2021 nach dem derzeitigen Stand.

Die Schulen bieten je nach Corona-Infektionslage – am 21.12. und am 22.12. eine Notbetreuung an:

  • für SchülerInnen der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
  • für SchülerInnen höherer Jahrgangsstufen mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht,
  • für alle SchülerInnen von Förderschulen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sowie der Schulen für Kranke.

Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Notbetreuung sind:

  • Der Jahresurlaub der Erziehungsberechtigten ist bereits aufgebraucht oder der Arbeitgeber kann am 21. und 22. 12  keine Freistellung ermöglichen oder:
  • Beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) arbeiten in einem sog. systemrelevanten Beruf oder:
  • Die Erziehungsberechtigten sind selbstständig bzw. freiberuflich tätig und haben daher dringenden
    Betreuungsbedarf.
  • SchülerInnen an Förderschulen (einschließlich SVE) sowie an Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung ohne besondere Begründung besuchen.

Die Angaben sind wie immer ohne Gewähr!