Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der gestern eingegangene Entwurf zur Änderung der Laufbahnverordnung enthält wider Erwarten und entgegen allen Ankündigungen nach wie vor die Altersgrenze für Beurteilungen. Es heißt wie bisher: "Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht mehr beurteilt." Das ist zumindest ein Teilerfolg in unserem Kampf gegen die Beurteilung bis 65! Anscheinend zwingt das AGG doch nicht zu einer Änderung…

Inwiefern das Auswirkungen auf die Anlassbeurteilung 2009 haben könnte, kann ich nicht sicher einschätzen, ich glaube aber nicht, da sich die Rechtslage nicht ändert. Dieser Satz steht jetzt schon in der LBV. Diese Frage aber müssen Spezialisten beantworten. (…)

Gele Neubäcker, Landesvorsitzende der GEW Bayern

Download: Aushang zur periodischen Beurteilung
Download: Textentwurf zur Laufbahnverordnung – insbesondere die Passage §59

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