Versorgungsauskunft für Beamte
gsf – Beim Landesamtes für Finanzen erhalten Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter des Freistaates Bayern eine umfassende Auskunft über den Stand ihrer Versorgungsanwartschaft, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder wenn sie wegen Dienstunfähigkeit voraussichtlich in den Ruhestand versetzt werden.
Eine umfassende Auskunft erfordert die Einsicht der Personalakte. Eine verkürzte Versorgungsauskunft können sich Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern auch ohne besondere Voraussetzungen erteilen lassen.
Dazu müssen die Personalnummer und alle Dienstzeiten (vom Vorbereitungsdienst bis zum 65. Lebensjahr – verkürzte Dienstzeiten/vorzeitiges Ausscheiden sind bei dem verkürzten Verfahren nicht möglich).
► Hier geht es zum Landesamt für Finanzen: http://www.lff.bayern.de/bezuege/versorgung/umfassende_versorgungsauskunft.aspx
Selber berechnen kann man seine Versorgungsbezüge (zumindest annähernd) so:
► Wer es schneller haben will/muss, kann sich seine möglichen Versorgungsbezüge hier ausrechnen lassen: Alternative zur Berechnung der Versorgungsbezüge, allerdings mit Selbsteingabe seiner einzelnen Dienstzeiten: Versorgungsrechner der Bayerischen Versorgungskammer
► Eine grobe Berechnung selber erstellen: Hier findet sich eine Anleitung, wie man seine Versorgungsbezüge zumindest annähernd mit dem Taschenrechner ausrechnen kann. Außerdem werden die wichtigen Begriffe auf dem Weg zur Pension erklärt