Das Sabbatmodell

gsf – Viele Lehrkräfte sind immer wieder von dem Gedanken beseelt, noch vor Ende ihrer regulären Dienstzeit der Schule den Rücken zuzuwenden. Andere dagegen träumen von einem Jahr Pause, um Abstand von der täglichen Tretmühle zu bekommen oder planen eine längere Fortbildung. Um diese Möglichkeiten realisieren zu können, gibt es das „Sabbatmodell“. Offiziell heißt es „Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell“ (Art. 88 Abs. 4 BayBG [Bayerisches Beamtengesetz ]). Vereinzelt wird auch der Begriff „Sabbatical“ benutzt.
Nachdem in Bayern die Altersteilzeit (Teilzeitmodell und Blockmodell) auf der Basis des neuen Verhältnisses Unterricht zu Freistellung (60:40) weniger attraktiv ist als früher (50:50), gewinnt das Freistellungsmodell immer mehr Zuspruch – sowohl beim „vorgezogenen Ruhestand“ als auch bei einem Freistellungsjahr im Lauf der Dienstzeit.

Hinweis: Nachdem im Artikel viele Zahlen benutzt und Informationen weitergegeben wurden, können sich leicht Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ausführungen und die Gültigkeit der Links wird also logischerweise keine Gewähr übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei PersonalrätInnen, Schulämtern, Regierungen und Schulleitungen nach dem aktuellen Sachstand.

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Versorgungsauskunft für Beamte

gsf – Beim Landesamtes für Finanzen erhalten Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter des Freistaates Bayern eine umfassende Auskunft über den Stand ihrer Versorgungsanwartschaft, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder wenn sie wegen Dienstunfähigkeit voraussichtlich in den Ruhestand versetzt werden.

Eine umfassende Auskunft erfordert die Einsicht der Personalakte. Eine verkürzte Versorgungsauskunft können sich Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern auch ohne besondere Voraussetzungen erteilen lassen.

Dazu müssen die Personalnummer und alle Dienstzeiten (vom Vorbereitungsdienst bis zum 65. Lebensjahr – verkürzte Dienstzeiten/vorzeitiges Ausscheiden sind bei dem verkürzten Verfahren nicht möglich).

► Hier geht es zum Landesamt für Finanzen: http://www.lff.bayern.de/bezuege/versorgung/umfassende_versorgungsauskunft.aspx


Selber berechnen kann man seine Versorgungsbezüge (zumindest annähernd) so:

Wer es schneller haben will/muss, kann sich seine möglichen Versorgungsbezüge hier ausrechnen lassen: Alternative zur Berechnung der Versorgungsbezüge, allerdings mit Selbsteingabe seiner einzelnen Dienstzeiten: Versorgungsrechner der Bayerischen Versorgungskammer

Eine grobe Berechnung selber erstellen: Hier findet sich eine Anleitung, wie man seine Versorgungsbezüge zumindest annähernd mit dem Taschenrechner ausrechnen kann. Außerdem werden die wichtigen Begriffe auf dem Weg zur Pension erklärt