Die GEW-Grundausstattung – Ratgeber für die Zeit nach der Berufstätigkeit

Hinweise für Rentner*innen, Ruheständler*innen und für alle, die wissen möchten, was da auf sie zukommen kann

  • Ruhestand und Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand, Versorgungsansprüche, Beihilfe
  • Altersteilzeit, Erwerbsminderungsrente, Flexirente, Hinterbliebenenrente, Mütterrente
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung/-vollmacht, Patientenverfügung, Erben und Vererben
  • Adressen – Hilfen – Hinweise 
  • u.a.mehr

Herausgegeben von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Landesverband Bayern


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Bild von Ladislava Vantuchová auf Pixabay; ver.: GEW AN Magazin 

 

Bildungsgewerkschaft GEW entsetzt! Kultusministerium bittet Pensionäre in Zeiten von Corona zurück in den Schuldienst

Mitteilung: GEW Mittelfranken

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Mittelfranken zeigt sich anlässlich der Schreiben des Kultusministeriums, die in dieser Woche an zahlreiche pensionierte Lehrkräfte ging, entsetzt. In diesen Schreiben bittet das Ministerium pensionierte Lehrkräfte, also Kolleg*innen über 65 Jahre, zur Sicherung der Unterrichtsversorgung zurück an die Schulen. Für die Bildungsgewerkschaft in Zeiten von Corona mehr als ein Unding! Weiterlesen

Wohltuende Bauchpinseleien

gsf – Am 8.4.2020 flatterte Post von Prof. Dr. Michael Piazolo, Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus, in die Haushalte pensionierter Lehrkräfte. Das Schreiben war betitelt „Sicherung der Unterrichtsversorgung an bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen“.

Der erste Absatz lautet, damit ihr LeserInnen wisst, worum es geht, folgendermaßen:
„… viele Jahre haben Sie während Ihrer Zeit als aktive Lehrkraft Ihre Schülerinnen und Schüler mit viel Einsatz und Engagement auf deren Schullaufbahn begleitet. Fachlich, pädagogisch und menschlich haben Sie auf diese Weise  zahlreiche Schülergenerationen im besten Sinne mitgeprägt.“

Ja, und …? Was will er denn nun, der Kultusminister? Die „vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber [reichen] in den kommenden Jahren nicht mehr [aus], um die steigenden Lehrerbedarfe zu decken.“  Aha, er will die „erfahrene Lehrkraft im Ruhestand“ vorübergehend zurück in die Schulen holen.

Eine dieser im Ruhestand befindlichen KollegInnen hat dazu einen Kommentar geschrieben:
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Stichpunkte und Argumente zur Rente und Altersarmut

von Friedrich Späth

Der Autor ist Vorsitzender der ver.di Betriebsgruppe Senioren/innen in Ansbach. Die einzelnen Stichpunkte und Argumente sollen informieren und aufklären. Sie können und sollen z.B. auch in Schulen als Diskussionsgrundlage eingesetzt werden:

  • Eine Rente im Alter muss für ein würdiges Leben nach einer langjährigen aktiven Arbeitsphase reichen.
  • Bei einer Lebensleistung von 40 und mehr Versicherungsjahren muss die Rente deutlich oberhalb der Grundversorgung (Sozialhilfe) liegen.
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Foto: Alexas_Fotos auf Pixabay

Versorgungsauskunft für Beamte

gsf – Beim Landesamtes für Finanzen erhalten Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter des Freistaates Bayern eine umfassende Auskunft über den Stand ihrer Versorgungsanwartschaft, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder wenn sie wegen Dienstunfähigkeit voraussichtlich in den Ruhestand versetzt werden.

Eine umfassende Auskunft erfordert die Einsicht der Personalakte. Eine verkürzte Versorgungsauskunft können sich Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern auch ohne besondere Voraussetzungen erteilen lassen.

Dazu müssen die Personalnummer und alle Dienstzeiten (vom Vorbereitungsdienst bis zum 65. Lebensjahr – verkürzte Dienstzeiten/vorzeitiges Ausscheiden sind bei dem verkürzten Verfahren nicht möglich).

► Hier geht es zum Landesamt für Finanzen: http://www.lff.bayern.de/bezuege/versorgung/umfassende_versorgungsauskunft.aspx


Selber berechnen kann man seine Versorgungsbezüge (zumindest annähernd) so:

Wer es schneller haben will/muss, kann sich seine möglichen Versorgungsbezüge hier ausrechnen lassen: Alternative zur Berechnung der Versorgungsbezüge, allerdings mit Selbsteingabe seiner einzelnen Dienstzeiten: Versorgungsrechner der Bayerischen Versorgungskammer

Eine grobe Berechnung selber erstellen: Hier findet sich eine Anleitung, wie man seine Versorgungsbezüge zumindest annähernd mit dem Taschenrechner ausrechnen kann. Außerdem werden die wichtigen Begriffe auf dem Weg zur Pension erklärt