Länder müssen aufwachen – Start des JA13-Aktionszeitraums

Bildungsgewerkschaft GEW macht für bessere Lehrkräftebezahlung mobil: Start des JA13-Aktionszeitraums

Mit zahlreichen Aktionen erhöht die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ab heute den Druck, dass alle Bundesländer alle voll ausgebildeten Lehrkräfte gleich entlohnen. „Die bessere Bezahlung ist ein wichtiger Baustein, um den Lehrkräftemangel zu bekämpfen. Besonders an den Grundschulen fehlen sehr viele Lehrerinnen und Lehrer“, sagte Frauke Gützkow, im GEW-Vorstand für die „JA13-Kampagne“ verantwortlich, mit Blick auf den bis zum 18. November laufenden Aktionszeitraum der Bildungsgewerkschaft. „Gewerkschaftliche Beharrlichkeit zeigt Wirkung. Nun müssen auch die letzten Landesregierungen, die die Lehrkräfte noch unterschiedlich bezahlen, aufwachen und sich bewegen.“ Mit der JA13-Kampagne setzt sich die GEW dafür ein, dass Grundschullehrkräfte ebenso wie Lehrkräfte in der Sekundarstufe I nach A13 (Beamtinnen und Beamte) oder E13 (Angestellte) bezahlt werden. In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sei der Durchbruch für eine bessere Bezahlung dieser Lehrkräftegruppen bereits gelungen, sagte Gützkow. Weiterlesen

Gehaltsrechner für Beamte und Angestellte

Hier kann man sich sein Nettogehalt ausrechnen lassen

In der Sidebar links das Stichwort Beamte, TVöD usw. anklicken und dann das Bundesland wählen. Vorsicht bei der allgemeinen Stellenzulage bei Beamten. Lehrer bekommen sie z.B. in Bayern nicht.

Lohnsteuerrechner – hier kann man sich sein Nettogehalt noch genauer ausrechnen rechnen – inkl. Kirchensteuer, Freibeträge usw. (rechner24.info, noch im Testbetrieb – Stand: 6.3.2014)

Linktipp:

Hier auf der Homepage der GEW Ansbach gibt es auch in Übersichtsform Informationen zur Altersteilzeit in Bayern und Links zur Berechnung des Ruhegehalts von BeamtInnen

Gehe zu: https://www.gew-ansbach.de/2012/09/die-altersteilzeit-fuer-beamte/

GEW: „Bremer Senat hängt Lehrkräfte bei Besoldungserhöhung ab“

Hansestadt macht deutlich, warum Länder Tarifvertrag für Lehrer blockieren/ 3.000 Beschäftigte beteiligen sich an Protestaktionen der Gewerkschaften

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Bremen/Frankfurt a.M. – 3.000 Beschäftigte, davon rund die Hälfte Lehrkräfte haben sich heute in Bremen und Bremerhaven an den Protestaktionen von ver.di, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Gewerkschaft der Polizei (GdP) beteiligt. Sie reagierten damit auf den Beschluss des Senats, das Tarifergebnis für die angestellten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder mit bis zu neun Monaten Verzug und Abschlägen auf die Beamten zu übertragen. "Der Senat muss seine Entscheidung, die insbesondere auf die mittleren und höheren Besoldungsgruppen zielt, sofort zurücknehmen. Das ist eine Lex Lehrkräfte. Bremen macht damit deutlich, warum die Länder den Einstieg in einen Entgelttarifvertrag für Lehrkräfte blockiert haben: Sie wollen weiterhin – wie bei den Beamten – einseitig nach Gutsherrenart entscheiden, welche Lehrkraft wie viel verdient. Das ist vordemokratisches Denken. Es widerspricht einem modernen Staatsverständnis", sagte Ilse Schaad, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik, am Dienstag in Frankfurt a.M. Sie forderte die Länder auf, das Tarifergebnis vom 10. März ohne Wenn und Aber zeit- und wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen.

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Versorgungsauskunft für Beamte

gsf – Beim Landesamtes für Finanzen erhalten Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter des Freistaates Bayern eine umfassende Auskunft über den Stand ihrer Versorgungsanwartschaft, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder wenn sie wegen Dienstunfähigkeit voraussichtlich in den Ruhestand versetzt werden.

Eine umfassende Auskunft erfordert die Einsicht der Personalakte. Eine verkürzte Versorgungsauskunft können sich Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern auch ohne besondere Voraussetzungen erteilen lassen.

Dazu müssen die Personalnummer und alle Dienstzeiten (vom Vorbereitungsdienst bis zum 65. Lebensjahr – verkürzte Dienstzeiten/vorzeitiges Ausscheiden sind bei dem verkürzten Verfahren nicht möglich).

► Hier geht es zum Landesamt für Finanzen: http://www.lff.bayern.de/bezuege/versorgung/umfassende_versorgungsauskunft.aspx


Selber berechnen kann man seine Versorgungsbezüge (zumindest annähernd) so:

Wer es schneller haben will/muss, kann sich seine möglichen Versorgungsbezüge hier ausrechnen lassen: Alternative zur Berechnung der Versorgungsbezüge, allerdings mit Selbsteingabe seiner einzelnen Dienstzeiten: Versorgungsrechner der Bayerischen Versorgungskammer

Eine grobe Berechnung selber erstellen: Hier findet sich eine Anleitung, wie man seine Versorgungsbezüge zumindest annähernd mit dem Taschenrechner ausrechnen kann. Außerdem werden die wichtigen Begriffe auf dem Weg zur Pension erklärt