GEW Bayern fordert Sofortprogramm für Flüchtlinge an Berufsschulen

GEW-Logo_2015_55Die GEW Bayern fordert Einhaltung der Bayerischen Verfassung: Die Staatsregierung verwehrt mehreren Tausend jungen Flüchtlingen den Zugang zur Schule.

Mitteilung: GEW Bayern

Die GEW Bayern stellt fest: Das ist verfassungswidrig. Die Stabsstelle „Flüchtlingsbeschulung“ des bayerischen Bildungsministeriums stellt ausdrücklich fest, dass das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz die Berufsschulpflicht auch für junge Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, vorschreibt. Die Berufsschulpflicht ist bereits in der Verfassung des Freistaats verankert: „Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet“ (Artikel 129).

Dasselbe Bildungsministerium antwortete am 22. 7. 2015 auf eine Landtagsanfrage: „Eine Beschulung aller berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge ist weder personell noch räumlich darstellbar.“ Von den über 18.000 (Stand 22.7.15) bildungswilligen Neuankömmlingen seien „zunächst“ rund 13.600 von der Berufsschulpflicht „befreit“ worden. Die GEW Bayern fordert das Ministerium auf, die an der „Befreiung“ von der Berufsschulpflicht beteiligten Stellen, die konkret zugrunde gelegten Rechtsvorschriften und den Verwaltungsablauf offen zu legen und zu erläutern. Es kann nicht hingenommen werden, dass sich Staatsregierung und Schulministerium derart aus ihren Verpflichtungen aus dem Unterrichtsgesetz (Artikel 35 ff. im BayEUG) und aus der Bayerischen Verfassung stehlen.

Die GEW Bayern stellt fest: „Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung.“ Die bayerische Staatsregierung jedoch verletzt fortgesetzt das Menschenrecht auf Bildung, indem sie mehreren Tausend jungen Flüchtlingen den Zugang zu den Berufsschulen verwehrt. Es fehlen dafür Lehrkräfte und Räume. Die GEW fordert im Zuge der Beratungen zum Nachtragshaushalt im Herbst ein Sofortprogramm für geeignete Räumlichkeiten und für rund 1000 neue Planstellen für Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen an den Berufsschulen.

Zur Finanzierung verweist die GEW auf ihr seit langem vorliegendes Steuerkonzept. Die GEW Unter-, Mittel- und Oberfranken laden für den 17.Oktober 2015 zur Tagung „Willkommen?! – Bildung für junge Flüchtlinge“ nach Fürth ein. Ein Workshop dort wird sich mit den Erfahrungen mit dem Berufsschulunterricht für Flüchtlinge beschäftigen.

PM Nr. 13 v. 10.9.2015
Elke Hahn
www.gew-bayern.de