Auch für Flüchtlinge ohne Ausbildungsvertrag gilt die Berufsschulpflicht

GEW-Logo_2015_55Die GEW Bayern korrigiert die falsche Darstellung von Minister Spaenle

Mitteilung: GEW Bayern

Die GEW Bayern erkennt die Anstrengungen des Kultusministeriums zum Ausbau der zweijährigen Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige Flüchtlinge in Bayern ausdrücklich an, gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern. Verschwiegen werde dabei aber von Minister Spaenle in der Regel, dass diese Maßnahmen nur rund einem Viertel der berufsschulpflichten Flüchtlinge angeboten werden. 75 Prozent gehen leer aus. 

 

Jetzt behauptete Minister Spaenle zum Schulbeginn an den Berufsschulen:
„Die Schulpflicht ist an den Ausbildungsvertrag gekoppelt, wir beschulen die Jugendlichen ohne.“ Tatsache aber ist: Die Schulpflicht an den bayerischen Berufsschulen ist nicht an einen Ausbildungsvertrag gebunden. (Artikel 35 Erziehungs- und Unterrichtsgesetz). „Die Aussage des Ministers ist schlicht falsch“, sagte Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW, am Dienstag in München. Es fehlten Berufsschulplätze für mehrere Tausend Flüchtlinge.
„Warum kann die Staatsregierung dies nicht einfach zugeben und eine Überforderung eingestehen?“, fragte Salzbrunn. Beschönigung sei das eine,
doch falsche Tatsachen zu verbreiten, gehe eindeutig einen Schritt zu weit.

Die GEW Bayern fordert die Staatsregierung (insbesondere das Finanzministerium) auf, alles zu unternehmen, damit in Bayern Schulgesetz, Verfassung und Menschenrechtskonventionen eingehalten werden. Gute Bildung für alle ist ein Menschenrecht.

PM Nr. 15 v. 16.9.2015
Anton Salzbrunn
Landesvorsitzender
www.gew-bayern.de

 

 

GEW Bayern fordert Sofortprogramm für Flüchtlinge an Berufsschulen

GEW-Logo_2015_55Die GEW Bayern fordert Einhaltung der Bayerischen Verfassung: Die Staatsregierung verwehrt mehreren Tausend jungen Flüchtlingen den Zugang zur Schule.

Mitteilung: GEW Bayern

Die GEW Bayern stellt fest: Das ist verfassungswidrig. Die Stabsstelle „Flüchtlingsbeschulung“ des bayerischen Bildungsministeriums stellt ausdrücklich fest, dass das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz die Berufsschulpflicht auch für junge Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, vorschreibt. Die Berufsschulpflicht ist bereits in der Verfassung des Freistaats verankert: „Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet“ (Artikel 129).

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