Schließung von Schulen in Bayern: Präsenz in den Einrichtungen nur wenn zwingend notwendig!

Mitteilung: GEW Bayern

Präsenzzeiten für Lehrkräfte in den Schulen widersprechen den gesundheitspolitischen Notwendigkeiten und den Rechtsverordnungen der Landesregierung – GEW Bayern fordert klare Aussagen des Kultusministeriums!

Grundsätzlich gilt im Moment für alle bayerischen Schulen, dass der reguläre Unterricht ausgesetzt ist. Viele Lehrkräfte engagieren sich, stellen Materialien zusammen und lassen diese digital den Schülerinnen und Schülern zukommen. Für die Gewährleistung der vorgesehenen Notbetreuung ist selbstverständlich auch pädagogisches Personal in den Schulen erforderlich.

Die GEW kritisiert die derzeitige Praxis an einigen Schulen. Dazu der Landesvorsitzende Anton Salzbrunn: „Wir haben in den letzten beiden Tagen vermehrt Berichte von Kolleg*innen erhalten, die darstellen, dass sie in die Schulen zitiert werden, um an (nicht notwendigen) Besprechungen teilzunehmen. Zwar werden ältere Kolleg*innen und Beschäftigte mit Vorerkrankungen ausgenommen, dennoch erschließt sich der GEW der Sinn dieser Maßnahmen nicht. Das können wir nicht nachvollziehen.“ Salzbrunn ergänzt: Wir fordern ein einheitliches Vorgehen der Schulämter und erwarten dazu eine klare Ansage des Kultusministeriums. Dabei muss gelten: Nur noch absolut notwendige Präsenzen (bspw. zur Notbetreuung), der Rest auf digitalem Weg.“

Ruth Brenner, Mitglied im Hauptpersonalrat: „Vor allen Dingen würde eine unnötig hohe Präsenz von Lehrkräften an den Schulen den Sinn der Maßnahme, soziale Kontakte zur Eindämmung der Pandemie so weit wie möglich einzuschränken, konterkarieren. Daher sollte der Schulbetrieb so organisiert werden, dass lediglich das Personal vor Ort ist, das zur Gewährleistung der Notbetreuung und für Leitungsaufgaben unbedingt erforderlich ist. Dazu gehört auch, dass die Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr per Brief oder Mail zu organisieren ist und Eltern nicht am Tag der Einschreibung mit ihren Kindern zur Schule kommen.“

Johannes Schiller, ebenfalls Mitglied im Hauptpersonalrat ergänzt: „Lehrerinnen und Lehrer sollen ihren Dienstpflichten nach Möglichkeit von zu Hause aus nachgehen. Dabei muss der Gesundheitsschutz oberste Priorität haben. Dies gilt gerade auch für die Schulen für Kranke, die momentan vielerorts immer noch weiterarbeiten.“


19.3.2020
Elke Hahn
Landesgeschäftsführerin
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

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