GEW übt erneut scharfe Kritik am mangelhaften Arbeits- und Gesundheitsschutz für staatliche Schulen in Bayern

Stellungnahme: GEW Bayern

Am letzten Schultag vor den Sommerferien kündigt das Kultusministerium in einem Schreiben allen Schulen in Bayern das Bestreben an „in das neue Schuljahr in den Präsenzunterricht mit allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig zu starten“. Ein Hygieneplan liegt noch nicht vor. Wie grundlegende Vorgaben des Infektionsschutzes eingehalten werden sollen, ohne Mindestabstand, das gleicht wohl der „Quadratur des Kreises“. Gleichwohl weiß das Ministerium schon sehr genau, wie eine Lehrkraft, die einer Risikogruppe angehört, vorzugehen hat, wenn sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann.

„Ausgangspunkt für die Entscheidung über den Einsatz einer Lehrkraft, die aufgrund ihrer persönlichen Disposition ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung trägt, im Präsenzunterricht bzw. ggf. im Rahmen der Notbetreuung ist eine individuelle Risikofaktorenbewertung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, welche die besondere Schutzbedürftigkeit der Lehrkraft darzulegen und Vorschläge zu unterbreiten haben, mit welchen Mitteln dieser im Rahmen eines Einsatzes im Präsenzunterricht Rechnung getragen werden könnte. In diesem Zusammenhang vorstellbar sind beispielsweise organisatorische Empfehlungen dahingehend, dass die Lehrkraft zeitlich versetzt zu den Schülerinnen und Schülern den Raum betritt und verlässt, auf das Betreten des Lehrerzimmers verzichtet, von der Übernahme von Pausenaufsichten befreit wird und auf die Teilnahme an Konferenzen, Fortbildungen, etc., welche in Präsenzform durchgeführt werden, verzichtet.“

Diese Sätze sind in den Augen der GEW Bayern eine Zumutung. Dazu Ruth Brenner, Sprecherin der GEW-Landesfachgruppe für die Grund- und Mittelschulen: „Keine Ärztin, kein Arzt wird diese Bescheinigung in der geforderten Form ausstellen, weil sie oder er die Gegebenheiten vor Ort nicht kennt.“ Johannes Schiller, Sprecher der GEW-Landesfachgruppe sonderpädagogische Berufe ergänzt: „Seit Jahrzehnten fordern wir, dass Schulen in Bayern einen Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommen, der den gesetzlichen Vorgaben, die seit 1972 gelten, entspricht.“ Darin enthalten sind Betriebsärzt*innen, die genau diese Dinge leisten können, die das Ministerium jetzt von Hausärzt*innen fordert: Betriebsärzt*innen können und müssen nämlich an die Schulen gehen, dort vor Ort die Situation begutachten und Empfehlungen geben, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um gefährdete Kolleg*innen vor Ansteckung zu schützen. Für Bayerns staatliche Schulen gibt es gerade mal zwei solcher Arbeitsmediziner*innen für ca. 120.000 Beschäftigte – ein Skandal!

Deshalb fordert die GEW Bayern erneut und mit Nachdruck:

Bevor das Ministerium solche Anordnungen herausgibt, hat es dafür Sorge zu tragen, dass jede Schule unverzüglich eine medizinische Fachkraft zur Verfügung hat, die Schulen begehen und in der Folge Kolleg*innen auch die Bescheinigungen mit den geforderten Empfehlungen ausstellen kann. Wenn solche Empfehlungen nicht möglich sind, kann kein Einsatz im Präsenzunterricht erfolgen.


24.7.2020
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

 

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